Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

    Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

    Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

    Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    Verlust des Personalausweises
    Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust
    auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich
    sperren lassen.
    Am einfachsten geht das über die telefonische Sperrhotline unter der
    Rufnummer 0180-1-33 33 33 (diese Telefonnummer auch aus dem Ausland erreichbar!).
    Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
    Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht
    mehr verwendet werden. Sollte  Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen,
    können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren
    Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig.

    Bitte beachten Sie: Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres
    Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist
    oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.
    Sie können die Sperrung auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in lhrem Bürgerbüro veranlassen: Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen.
    Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.

    Sperren der Unterschriftsfunktion
    Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische
    Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren
    lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie
    das Signaturzertifikat erworben haben.

    Verlust des Personalausweises
    Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust
    auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich
    sperren lassen.
    Am einfachsten geht das über die telefonische Sperrhotline unter der
    Rufnummer 0180-1-33 33 33 (diese Telefonnummer auch aus dem Ausland erreichbar!).
    Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
    Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht
    mehr verwendet werden. Sollte  Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen,
    können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren
    Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig.

    Bitte beachten Sie: Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres
    Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist
    oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.
    Sie können die Sperrung auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in lhrem Bürgerbüro veranlassen: Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen.
    Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.

    Sperren der Unterschriftsfunktion
    Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische
    Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren
    lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie
    das Signaturzertifikat erworben haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    örtliche Personalausweisbehörde

    Zuständigkeit

    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

    Telefon +49 1801 333333

    E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 17:00 Uhr

    Di 08:00 - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 - 17:00 Uhr

    Do 08:00 - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    03130 Spremberg/Grodk

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2020 (von: Degen, Jan)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Gaede, Juliane)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren:
      • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • Ihr Ausweis wurde gestohlen.
    • Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
      • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
      • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
      • in Deutschland gemeldet sind
      • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
    • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
      • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:

    • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
    • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.

    Fristen

    Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.0 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.8 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.3 EUR

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    Weitere Gebührenregelungen:
    Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
    Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
    Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
    Kosten für Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter

    Weitere Gebührenregelungen:
    Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
    Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
    Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
    Kosten für Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)