Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.
Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Hinweise für Eberswalde: Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Jeder deutsche Staatsangehörige ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Von der Ausweispflicht befreit sind Inhaber eines gültigen Reisepasses.
Der Personalausweis kann auch für Personen ausgestellt werden, die noch nicht 16 Jahre alt sind. In diesen Fällen erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil). Minderjährige Personen können ab Vollendung ihres 16. Lebensjahres einen Personalausweis eigenständig, ohne Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten, beantragen.
Der Personalausweis besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Abweichend hiervon wird er für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr erreicht haben, mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt.
Seit dem 01.08.2021 werden bei der Beantragung von Personalausweisen Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den persönlichen Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Personalausweis gespeichert werden.
Die Lieferzeit für einen, durch die Bundesdruckerei produzierten, Personalausweis beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. Sie kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten (bspw. Ferienzeiten) auch darüber liegen. Die Stadt Eberswalde hat auf die Lieferzeit keinen Einfluss.
Ist der vorhandene Personalausweis abgelaufen bzw. verloren gegangen, kann ein vorläufiger Personalausweis durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt werden. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Jede Person darf nur im Besitz eines Personalausweises sein. Der alte Personalausweis ist beim Empfang eines neuen vorzulegen.
Der Verlust und das Wiederauffindung eines Personalausweises sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.
Jeder deutsche Staatsangehörige ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Von der Ausweispflicht befreit sind Inhaber eines gültigen Reisepasses.
Der Personalausweis kann auch für Personen ausgestellt werden, die noch nicht 16 Jahre alt sind. In diesen Fällen erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil). Minderjährige Personen können ab Vollendung ihres 16. Lebensjahres einen Personalausweis eigenständig, ohne Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten, beantragen.
Der Personalausweis besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Abweichend hiervon wird er für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr erreicht haben, mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt.
Seit dem 01.08.2021 werden bei der Beantragung von Personalausweisen Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den persönlichen Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Personalausweis gespeichert werden.
Die Lieferzeit für einen, durch die Bundesdruckerei produzierten, Personalausweis beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. Sie kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten (bspw. Ferienzeiten) auch darüber liegen. Die Stadt Eberswalde hat auf die Lieferzeit keinen Einfluss.
Ist der vorhandene Personalausweis abgelaufen bzw. verloren gegangen, kann ein vorläufiger Personalausweis durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt werden. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Jede Person darf nur im Besitz eines Personalausweises sein. Der alte Personalausweis ist beim Empfang eines neuen vorzulegen.
Der Verlust und das Wiederauffindung eines Personalausweises sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Zuständigkeit
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Formulare
Anzeige über Verlust | Wiederauffinden Personalausweis
Zustimmungserklärung Reisepass | Personalausweis
Vollmacht Abholung Personalausweis | Reisepass
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Eberswalde: Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis oder Reisepass (bei Erstbeantragung oder Verlust Geburtsurkunde oder Stammbuch)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- bei Namensänderung dementsprechende Urkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde
- bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Erstbeantragung oder Verlust Geburtsurkunde oder Stammbuch)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- bei Namensänderung dementsprechende Urkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde
- bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
- Anzeige über Zustimmungserklärung
- Anzeige über Verlust | Wiederauffinden
- Vollmacht Abholung Personalausweis
- Anzeige über Zustimmungserklärung
- Anzeige über Verlust | Wiederauffinden
- Vollmacht Abholung Personalausweis
Voraussetzungen
- Ihr Ausweis wurde gestohlen.
- Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
- Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Verfahrensablauf
Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
Fristen
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)
Kosten
für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.0 EUR
für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.8 EUR
für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.3 EUR
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hinweise für Eberswalde: Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Wenn Sie nicht Einwohner/in der Stadt Eberswalde sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Dokumentenbeantragung außerhalb Ihres Wohnortes sind nur in äußersten Notfällen möglich und auch erst nach vorheriger telefonischer Absprache.
In begründeten Fällen kann die Personalausweisbehörde (Bürgeramt) Personen von der Personalausweispflicht befreien. Die Befreiung der Personalausweispflicht kann nur durch einen Arzt bestätigt werden.
Wenn Sie nicht Einwohner/in der Stadt Eberswalde sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Dokumentenbeantragung außerhalb Ihres Wohnortes sind nur in äußersten Notfällen möglich und auch erst nach vorheriger telefonischer Absprache.
In begründeten Fällen kann die Personalausweisbehörde (Bürgeramt) Personen von der Personalausweispflicht befreien. Die Befreiung der Personalausweispflicht kann nur durch einen Arzt bestätigt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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