Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    örtliche Personalausweisbehörde

    Zuständigkeit

    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

    Telefon +49 1801 333333

    E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 17:00 Uhr

    Di 08:00 - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 - 17:00 Uhr

    Do 08:00 - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Stadt Storkow (Mark) - Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 74

    15859 Storkow (Mark)

    Behindertenparkplatz: Parkplätze auf dem Hof
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: öffentlicher Parkplatz / Bushaltestelle
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplätze auf dem Hof
    Anzahl: 17
    Gebühren: nein

    ÖPNV

    Bus: Linie 405

    Bus: Linie 407

    Bus: Linie 406

    Bus: Linie 435


    Regionalbahn

    Regionalbahn: RB36

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Einwohnermeldeamt Das Einwohnermeldeamt arbeitet mit Terminen. Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen telefonisch oder online einen Termin. Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr (16:00 - 18:00 Uhr nach Vereinbarung) Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr nach Vereinbarung.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033678 68500

    Stichwörter

    Bürger, Bürgerabstimmung, Bürgeramt, Bürgerbeteiligung, Bürgerbeteiligungen, Bürgerbudget, Bürgerhaushalt, Bürgerhaushalt Bürgerabstimmung Abstimmen, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2023 (von: Szelong, Janine)

    Technisch geändert am 01.08.2024 (von: Szelong, Janine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.0 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.8 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, abgelaufen, Personalausweis beantragen, Ausweis, PA, Personalausweis, Ausweis beantragen, Beantragung Personalausweis, Ausweis ausstellen, Identitätsdokument, Perso, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Personalausweis zu alt, Identitätsnachweis, Personaldokument, Ablauf der Gültigkeit, Neuer PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)