Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    örtliche Personalausweisbehörde

    Zuständigkeit

    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

    Telefon +49 1801 333333

    E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 17:00 Uhr

    Di 08:00 - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 - 17:00 Uhr

    Do 08:00 - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Gemeinde Boitzenburger Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Templiner Straße 17

    17268 Boitzenburger Land

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039889 61430

    Fax: 039889 61458

    E-Mail: info@gemeinde-boitzenburger-land.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    SG25 Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Templiner Straße 17

    17268 Boitzenburger Land

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Es sind nur das Bau- und Ordnungsamt sowie das Einwohnermelde- und Standesamt barierefrei erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Montag          geschlossen Dienstag        08:00 - 11:30 Uhr,   13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch      geschlossen Donnerstag    08:00 - 11:30 Uhr,   13:00 - 15:00 Uhr Freitag          geschlossen Hinweis: Außerhalb der Sprechzeiten ist es nach telefonischer Absprache mit dem zuständigen Fachamt möglich einen Termin zu erhalten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39889 61444

    Fax: +49 39889 61457

    E-Mail: ema@boitzenburger.land

    Stichwörter

    Einwohnermedeamt, Geburt, Geburt Heirat Hochzeit Geburtsurkunde Sterbeurkunde Heiratsurkunde, Geburtenregister, Geburtsurkunde, Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2023 (von: Schmöcker, Martin)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Schmöcker, Martin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    vorläufiger Personalausweis, PA, neuer Personalausweis, Ausweis, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen, Identitätsnachweis, Personalausweis, Beantragung, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Perso, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, vorübergehend, Neuer PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)