Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Hinweise für Eberswalde: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Jeder deutsche Staatsangehörige ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Von der Ausweispflicht befreit sind Inhaber eines gültigen Reisepasses.
Ist der vorhandene Personalausweis abgelaufen bzw. verloren gegangen, kann ein vorläufiger Personalausweis durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt werden. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Jede Person darf nur im Besitz eines Personalausweises sein. Der alte Personalausweis ist beim Empfang eines neuen vorzulegen.
Jeder deutsche Staatsangehörige ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Von der Ausweispflicht befreit sind Inhaber eines gültigen Reisepasses.
Ist der vorhandene Personalausweis abgelaufen bzw. verloren gegangen, kann ein vorläufiger Personalausweis durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt werden. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Jede Person darf nur im Besitz eines Personalausweises sein. Der alte Personalausweis ist beim Empfang eines neuen vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Hinweise für Eberswalde: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Sachgebiet Pass- und Meldewesen im Bürgeramt der Stadt Eberswalde
Sachgebiet Pass- und Meldewesen im Bürgeramt der Stadt Eberswalde
Zuständigkeit
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Hinweise für Eberswalde: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Frau Jessica Huwe
buergeramt@eberswalde.de
Telefon: 03334 64-0
Frau Jessica Huwe
buergeramt@eberswalde.de
Telefon: 03334 64-0
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Formulare
Zustimmungserklärung Reisepass | Personalausweis
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Eberswalde: Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Geburtsurkunde oder Stammbuch
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- bei Namensänderung dementsprechende Urkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde
- bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde oder Stammbuch
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- bei Namensänderung dementsprechende Urkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde
- bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Zustimmungserklärung
- Zustimmungserklärung
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Hinweise für Eberswalde: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Wenn Sie nicht Einwohner/in der Stadt Eberswalde sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Dokumentenbeantragung außerhalb Ihres Wohnortes sind nur in äußersten Notfällen möglich und auch erst nach vorheriger telefonischer Absprache.
Wenn Sie nicht Einwohner/in der Stadt Eberswalde sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Dokumentenbeantragung außerhalb Ihres Wohnortes sind nur in äußersten Notfällen möglich und auch erst nach vorheriger telefonischer Absprache.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
Ausweis beantragen, Neuer PA, Beantragung, Personalausweis, Ausweis, PA, Personaldokument, Identitätsdokument, Ausweis ausstellen, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, vorläufiger Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorübergehend, elektronischer Personalausweis