Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Personalausweis beantragen

    Der Personalausweis kann im Einwohnermeldeamt der Stadt Bernau bei Berlin beantragt werden. Der Antragssteller (=die Person, für die der Ausweis gedacht ist) muss hierfür persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen.

    Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben, können Sie den Verlust gern vorab online melden (siehe Link "Personalausweis Verlustanzeige").
     

    Der Personalausweis kann im Einwohnermeldeamt der Stadt Bernau bei Berlin beantragt werden. Der Antragssteller (=die Person, für die der Ausweis gedacht ist) muss hierfür persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen.

    Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben, können Sie den Verlust gern vorab online melden (siehe Link "Personalausweis Verlustanzeige").
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    örtliche Personalausweisbehörde

    Zuständigkeit

    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

    Telefon +49 1801 333333

    E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 17:00 Uhr

    Di 08:00 - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 - 17:00 Uhr

    Do 08:00 - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Stadt Bernau bei Berlin - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Bürgermeisterstraße 25

    16321 Bernau bei Berlin

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03338 365258

    E-Mail: einwohnermeldewesen@bernau-bei-berlin.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2021 (von: Herrmann, Claudia)

    Technisch geändert am 02.07.2024 (von: Priefer, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Personalausweis beantragen

    • ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr, bei Kindern nicht älter als 4 Wochen)
    • aktueller Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (soweit vorhanden)
    • Geburtsurkunde
    • ggf. Vollmacht bzw. Negativbescheinigung: Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein, wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
    • entsprechende Antragsgebühr: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
    • Die Beantragung muss persönlich erfolgen: Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller (= die Person, für die der Ausweis gedacht ist), im Einwohnermeldeamt persönlich erscheinen muss! Personen unter 18 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen, auch wenn der Sorgeberechtigte vor Ort ist!
    • ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr, bei Kindern nicht älter als 4 Wochen)
    • aktueller Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (soweit vorhanden)
    • Geburtsurkunde
    • ggf. Vollmacht bzw. Negativbescheinigung: Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein, wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
    • entsprechende Antragsgebühr: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
    • Die Beantragung muss persönlich erfolgen: Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller (= die Person, für die der Ausweis gedacht ist), im Einwohnermeldeamt persönlich erscheinen muss! Personen unter 18 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen, auch wenn der Sorgeberechtigte vor Ort ist!

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Personalausweis beantragen

    • siehe erforderliche Unterlagen
    • Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten bei der Antragsstellung nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein, wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
    • Es muss mit einer Herstellungsdauer von 2 bis 3 Wochen gerechnet werden.
    • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
    • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
    • Der Personalausweisinhaber (auch Minderjährige) und gesetzliche Vertreter müssen persönlich
      erscheinen.
    • siehe erforderliche Unterlagen
    • Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten bei der Antragsstellung nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein, wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
    • Es muss mit einer Herstellungsdauer von 2 bis 3 Wochen gerechnet werden.
    • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
    • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
    • Der Personalausweisinhaber (auch Minderjährige) und gesetzliche Vertreter müssen persönlich
      erscheinen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Personalausweis beantragen

    • Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten bei der Antragsstellung nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein, wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
    • Es muss mit einer Herstellungsdauer von 2 bis 3 Wochen gerechnet werden.
    • Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
    • Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragsstellung und Abholung mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein. Sollten bei der Antragsstellung nicht beide Sorgeberechtigten anwesend sein, wird eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten benötigt. Bei einem alleinigen Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
    • Es muss mit einer Herstellungsdauer von 2 bis 3 Wochen gerechnet werden.
    • Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Personalausweis beantragen

    • Es muss mit einer Herstellungsdauer von 2 bis 3 Wochen gerechnet werden.
    • Es muss mit einer Herstellungsdauer von 2 bis 3 Wochen gerechnet werden.

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Bernau bei Berlin: Personalausweis beantragen

    • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
    • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
    • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
    • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personaldokument, Passbild, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis, Perso, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, Beantragung, PA, Neuer PA, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)