• Lichterfeld-Schacksdorf (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Zoo Genehmigung

Zoo-Genehmigung beantragen

Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig.

Beschreibung

Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.

zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde

Ansprechpartner

Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Nordpromenade 4a

04916 Herzberg (Elster)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Kirchhainer Straße 38a

03238 Finsterwalde

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung ; Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3535 46-2652(Herzberg)

Telefon Festnetz: +49 3531 502-6243(Finsterwalde)

Fax: +49 3535 46-2657(Herzberg)

Fax: +49 3531 502-6719(Finsterwalde)

E-Mail: bauordnungsamt@lkee.de(Herzberg)

E-Mail: bauordnungsamt.fi@lkee.de(Finsterwalde)

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Version

Technisch erstellt am 04.12.2018

Technisch geändert am 11.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Je nach Art des Zoos werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Formulare

formloses Antragsschreiben möglich: ja

Voraussetzungen

  • Errichtung, Erweiterung, Betrieb oder wesentliche Änderung einer Einrichtung zur Tierhaltung wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung
  • dauerhafte Einrichtung für mindestens 7 Tage

Nicht als Zoo gelten:

  • Zirkusse
  • Tierhandlungen
  • Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild
  • Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden

Handlungsgrundlage(n)

§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [DE] [https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__42.html]

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Zoo-Genehmigung schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle informiert Sie über die weiteren Verfahrensschritte.

Fristen

Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten

Bearbeitungsdauer

abhängig von Größe und Ausstattung der zu genehmigenden Einrichtung

Kosten

Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft am 12.10.2020

Version

Technisch erstellt am 18.01.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Tierschutz, Tierzucht, zoologischer Garten, Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutz, Tierzüchtung, Naturschutzgesetz, Wildtierhaltung, Tierpark, BNatSchG, Tiergarten, Wildpark, tierschutzrechtliche Genehmigung, Artenschutz, Zoo

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020