• Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) (Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg)
Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen

Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Beschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:

  • Zucht oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
  • Handel mit Wirbeltieren
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten
  • Tiere zur Schau stellen oder hierfür zur Verfügung stellen
  • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
  • Sie bilden Hunde für Dritte aus, wie beispielsweise Begleithunde oder Assistenzhunde, unterhalten hierfür Einrichtungen oder leiten die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter an, beispielsweise durch Hundeschulen

Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.

Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:

  • Sie führen die Zucht oder Haltung, auch zur Abgabe an Dritte, oder Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern durch, die selbst oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken, beispielsweise Tierversuchen, verwendet zu werden.
  • Sie führen die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, deren Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind, beispielsweise zur Anlage von Zellkulturen zur Diagnostik, durch.
  • Sie halten Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung, beispielsweise einer Auffangstation. 
  • Sie halten und stellen Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zur Schau oder stellen sie für Letzteres zur Verfügung.
  • Sie verbringen oder führen Wirbeltiere - außer Nutztiere - zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland ein beziehungsweise vermitteln diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung, wie beispielsweise durch den Auslandshundetierschutz.
  • Sie bilden Schutzhunde aus oder unterhalten hierfür Einrichtungen.
  • Sie führen Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durch.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt

Ansprechpartner

Für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) (Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Handlungsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 08.11.2023

Version

Technisch erstellt am 03.01.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Zoo, Tierhandel, Tiere, Versuchstiere, Tierschutz, gewerblicher Umgang mit Tieren, Tierhaltung, Schaustellung von Tieren, TierSchG, Tierversuche, Tierschutzgesetz, Schädlingsbekämpfung, Schutzhunde, gewerbliche Tierzucht, Tierzucht, Reitverein Wanderritt, Tiervermittlung, Hundetraining, Wirbeltiere, Ausbildung von Hunden, Reit- oder Fahrbetrieb, Tierheim, wissenschaftlicher Zweck, Tiertransport

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020