Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
    Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Platz 1

    16775 Gransee

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03301 601-6231

    E-Mail: veterinaeramt@oberhavel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Betäuben von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Töten von Wirbeltieren, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Schädlingsbekämpfung, Wirbeltiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English