Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung über Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte

    Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung

    Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.

    Beschreibung

    Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.

    Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.

    Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.

    Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

    Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
     

    zuständige Stelle

    Gesundheitsämter des Landes Brandenburg

    Ansprechpartner

    Hygiene und Umweltmedizin

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 1

    19348 Perleberg

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung Beratungstelle für Tuberkulose, sexuelle Gesundheit (STI/HIV) sowie gesundheitliche Beratung gem.§ 10 Prostituiertenschutzgesetz tgl.09:00 - 11:30 Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst Hygienekontrolleur

      Telefon Festnetz: 03876 713893

      E-Mail: ifs@lkprignitz.de

    • Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst Hygienekontrolleur

      Telefon Festnetz: 03876 713509

      E-Mail: ifs@lkprignitz.de

    • Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst Hygienekontrolleur

      Telefon Festnetz: 03876 713507

      E-Mail: ifs@lkprignitz.de

    • Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst Hygienekontrolleur

      Telefon Festnetz: 03876 713546

      E-Mail: ifs@lkprignitz.de

    • Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst Hygienekontrolleur

      Telefon Festnetz: 03876 713508

      E-Mail: ifs@lkprignitz.de

    Stichwörter

    Gesundheit, Gesundheitsamt

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
    • Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.

    Formulare

    - Formular: Meldeformular bei Kopflausbefall  
    - Formular: Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.

    Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.

    Voraussetzungen

    Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat. 
    • Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen. 
    • Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte besuchen.

    Fristen

    Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Kopfläuse - was tun?
    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
    https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona am 06.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Pedikulose, Kopflaus, Pediculus humanus capitis, Verlausung, Läuse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English