Einhaltung der Infektionshygiene Überwachung

    Überwachung der Durchführung infektionshygienischer Maßnahmen durch die Gesundheitsämter

    Welche Rechte haben Gesundheitsämter bei der Überwachung der infektionshygienischen Vorschriften und der damit betrauten Personen?

    Beschreibung

    Die  Gesundheitsämter beraten und überwachen die Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften in Krankenhäusern, Einrichtungen des ambulanten Operierens, Tageskliniken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. Ebenso in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. (Krankentransportdienste, Rettungsdienste, bei Heilpraktikern, Podologen  sowie in Tätowier-, Piercing- und Permanentmake-up-Studios). Darüber hinaus erfolgt die infektionshygienische Überwachung der Gesundheitsämter in Gemeinschaftseinrichtungen, beispielsweise in Kitas und Schulen, in Obdachlosenunterkünften und in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern. Außerdem sind Einrichtungen und Anlagen zur Trinkwasserversorgung und zur Aufbereitung von Abwasser betroffen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Gesundheitsamt - Infektionsschutz

    Beschreibung

    Aufgaben

    • Infektionsschutz
    • Tuberkuloseberatung
    • AIDS-Beratung
    • Hygieneüberwachung
    • Gesundheitlicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Grochwitzer Straße 20

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Termine können individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-3101(Sekretariat)

    Fax: +49 3535 46-3122(Fax)

    E-Mail: gesundheitsamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gesundheitsämter überprüfen regelhaft und anlassbezogen

    Kosten

    Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich nach der Gebührenordnung des MSGIV.

    Verstöße können Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände darstellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tätigkeit des Gesundheitsamtes umfasst u. a. Beratung der Einrichtungen, regelmäßige Routineüberwachung, Begehungen aufgrund von Beschwerden oder besonderen Fragestellungen, Begutachtung von Bauplänen.

    Bei der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt steht die Beratung im Vordergrund. Die Überprüfung erfolgt in Stichproben, in sehr seltenen Fällen sind Bürgerhinweise auf hygienische Mängel der Anlass einer Begehung.

    Inhalte der Beratung durch das Gesundheitsamt sind die Ausgestaltung des Hygieneplans, der Einsatz geeigneter Desinfektionsmittel, aber auch der sichere Umgang mit Medizinprodukten aus infektionshygienischer Sicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Intergration und Verbraucherschutz am 05.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English