Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass Ausstellung

    In welchen Fällen wird für die Überführung einer Leiche ein Leichenpass benötigt?

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Nach §  18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Nach § 3 Absatz 1 BbgGDG sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen ihre Aufgaben als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz in einem Gesundheitsamt durch (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 2 BbgGDG). Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Gesundheitsamt - Medizinaufsicht

    Aktuelles

    Medizinalaufsicht und Freiverkäufliche Arzneimittel

    Beschreibung

    Medizinalaufsicht

    Die Medizinalaufsicht erfasst und überwacht die Ausübung staatlich geregelter Berufe des Gesundheitswesens und der Führung von Berufsbezeichnungen.

    1. Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens
    2. Überwachung der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
    3. Heilpraktikererlaubnis


    Leichen- und Bestattungswesen...

    • Erfassung, Überprüfung, Archivierung von Totenscheinen
       
    • Auskunft, Einsicht und Ablichtung von Totenscheinen
       
    • Aufbewahrung und Beförderung von Leichen (u. a. Leichenpass)
       
    • Genehmigung zur Bestattung vor bzw. nach Ablauf der Bestattungsfrist
       
    • Umbettung


    Aufgabengebiete des Gesundheitsamtes sind die Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken, die Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes in den Handelseinrichtungen, die Betreuung der Einzelhändler in Bezug auf Verkaufsberatung (Verbrauchsinformationen, Gesundheitsrisiken-Selbstmedikation) ...

    Adresse

    Hausanschrift

    Grochwitzer Straße 20

    04916 Herzberg (Elster)

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2018 (von: Granzow, René)

    Technisch geändert am 10.07.2023 (von: David, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes.

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2021 (von: Große, Sarah)

    Technisch geändert am 15.02.2023 (von: Große, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
    • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
    • Route der Überführung

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)

    Kosten

    Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. am 05.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2021 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Leichenpass, Totenüberführung, Leichentransport, Leichenüberführung, Totentransport

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)