Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass Ausstellung

    In welchen Fällen wird für die Überführung einer Leiche ein Leichenpass benötigt?

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Nach §  18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Nach § 3 Absatz 1 BbgGDG sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen ihre Aufgaben als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz in einem Gesundheitsamt durch (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 2 BbgGDG). Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Gesundheitsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr, Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142601

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141601

    E-Mail: gesundheitsamt@kvbarnim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
    • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
    • Route der Überführung

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)

    Kosten

    Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. am 05.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Totenüberführung, Leichentransport, Leichenpass, Leichenüberführung, Totentransport

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English