Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

    Hinweise für Brandenburg: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

    Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Um diesen Beruf ausüben zu können bedarf es einer Ausbildung, welche mit einem Zeugnis über die staatliche Prüfung und der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung endet.

    Beschreibung

    Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und ist damit berechtigt die Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin/ Hygienekontrolleur zu führen.

    zuständige Stelle

    Landkreise / kreisfreie Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Teltow-Fläming

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Nuthefließ 2

    14943 Luckenwalde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03371 608-0

    Fax: 03371 608-9000

    E-Mail: info@teltow-flaeming.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag mit Berichtsheft, Bescheinigungen regelmäßige Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung, Nachweis über die Ausbildung zur Desinfektorin/ Desinfektor

    Voraussetzungen

    Hinweise für Brandenburg: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

    Bestandene Prüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brandenburg: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

    Verfahrensablauf

    Ausbildung, Prüfung, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 23.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2021 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 20.10.2023 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hygienekontrolleur, Staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Gesundheitsaufseher, Staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin, Hygieneinspektor, Hygieneinspektorin, Gesundheitsaufseherin, Hygienekontrolleurin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)