• Borkwalde (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Um diesen Beruf ausüben zu können bedarf es einer Ausbildung, welche mit einem Zeugnis über die staatliche Prüfung und der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung endet.

Hinweise für Brandenburg: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Um diesen Beruf ausüben zu können bedarf es einer Ausbildung, welche mit einem Zeugnis über die staatliche Prüfung und der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung endet.

Beschreibung

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und ist damit berechtigt die Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin/ Hygienekontrolleur zu führen.

zuständige Stelle

Landkreise / kreisfreie Städte

Ansprechpartner

Für Borkwalde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Antrag mit Berichtsheft, Bescheinigungen regelmäßige Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung, Nachweis über die Ausbildung zur Desinfektorin/ Desinfektor

Voraussetzungen

Bestandene Prüfung

Hinweise für Brandenburg: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

Bestandene Prüfung

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise für Brandenburg: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

Verfahrensablauf

Ausbildung, Prüfung, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 23.08.2021

Version

Technisch erstellt am 16.11.2021

Technisch geändert am 20.10.2023

Stichwörter

Staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektor, Gesundheitsaufseher, Hygienekontrolleurin, Staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin, Gesundheitsaufseherin, Hygienekontrolleur, Hygieneinspektorin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020