Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Um diesen Beruf ausüben zu können bedarf es einer Ausbildung, welche mit einem Zeugnis über die staatliche Prüfung und der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung endet.
Beschreibung
Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und ist damit berechtigt die Berufsbezeichnung "Hygienekontrolleurin/ Hygienekontrolleur zu führen.
zuständige Stelle
Landkreise / kreisfreie Städte
Ansprechpartner
Für Crinitz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Antrag mit Berichtsheft, Bescheinigungen regelmäßige Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung, Nachweis über die Ausbildung zur Desinfektorin/ Desinfektor
Voraussetzungen
Bestandene Prüfung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ausbildung, Prüfung, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 23.08.2021
Stichwörter
Hygienekontrolleur, Gesundheitsaufseherin, Staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Gesundheitsaufseher, Hygienekontrolleurin, Staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin, Hygieneinspektorin, Hygieneinspektor