Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

    zuständige Stelle

    Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

    Zuständigkeit

    Führerscheinstelle

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 69

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das  hier online oder telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4788

    E-Mail: fahrerlaubnis@cottbus.de(Fahrerlaubnisbehörde)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2018 (von: Bogacz, Gabriele)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Fichtner, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrgastbeförderung Erlaubnis

    - Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Erstantrag und für die Erteilung Krankenkraftwagen erforderlich)
     

    - Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Erstantrag und für die Erteilung Krankenkraftwagen erforderlich)
     

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrgastbeförderung Erlaubnis

    Hauptwohnsitz in Cottbus
    - Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens 2 Jahre, für Krankenkraftwagen mindestens 1 Jahr
    - Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
    - persönliche Vorsprache bei Antrag auf Verlängerung oder Ersatzausfertigung der Fahrgastbeförderung ist erforderlich

    Hauptwohnsitz in Cottbus
    - Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens 2 Jahre, für Krankenkraftwagen mindestens 1 Jahr
    - Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
    - persönliche Vorsprache bei Antrag auf Verlängerung oder Ersatzausfertigung der Fahrgastbeförderung ist erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrgastbeförderung Erlaubnis

    43,90 Euro für die Erteilung einer Fahrgastbeförderung
    38,00 Euro für die Verlängerung einer Fahrgastbeförderung
    Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

    43,90 Euro für die Erteilung einer Fahrgastbeförderung
    38,00 Euro für die Verlängerung einer Fahrgastbeförderung
    Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrgastbeförderung Erlaubnis

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung nach 5 Jahren vorlegt.

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung nach 5 Jahren vorlegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verlängerung, Ausflug, gewerbsmäßige Ausflüge, Fahrgastbeförderungsschein, Fahrerlaubnis, Fahrgastbeförderung, Ferienziel-Reisen, FzF, Fahrgast, gewerbsmäßige Ausflugsarten, PKW im Linienverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)