Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.

    Hinweise für Potsdam: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (IES:Potsdam)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

    Zuständigkeit

    Führerscheinstelle

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3225 Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Beschreibung

    Termine können über die Online-Terminverwaltung oder telefonisch unter der 0331 289 1110 gebucht werden.

    Die postalischen Anträge sind unter der jeweiligen Dienstleistung hinterlegt.

    Informationen zu den notwenigen Unterlagen finden Sie ebenfalls unter der jeweiligen Dienstleistung oder auf den Anträgen. Bitte beachten Sie, dass alle Anträge im Original vorliegen müssen. Die Postanschrift der Landeshauptstadt Potsdam lautet:

    Landeshauptstadt Potsdam
    Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
    Friedrich-Ebert-Straße 79/81
    14469 Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 104

    14473 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 (nicht zur Terminvereinbarung) zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo 11:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 16:00 Uhr Do 11:00 - 12:00 Uhr Fr 11:00 - 12:00 Uhr Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891110

    Fax: 0331 289843298

    Internet

    Formulare

    Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde)

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
    • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Sehtest
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:

    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle

    Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis der Fachkunde (aktuell in Brandenburg ausgesetzt)

    Hinweise für Potsdam: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (IES:Potsdam)

    • gültiges Ausweisdokument
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) mit dem Verwendungszweck: "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist im Bürgerservicecenter zu beantragen (Ausstellung der Fahrgastbeförderung ist erst möglich, wenn das Führungszeugnis in der Behörde vorliegt)
    • ärztliche und augenärztliche Gutachten nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
    • leistungspsychologisches Gutachten (bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr)
    • Mindestalter: 21 Jahre; bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (Führerschein) mit Vorbesitz mindestens 2 Jahre; Ausnahme bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen Vorbesitz mindestens 1 Jahr
    • bei Eintragung Krankenkraftwagen Nachweis über die Schulung in Erster-Hilfe im Original

    Voraussetzungen

    • für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre;
      bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Hinweise für Potsdam: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (IES:Potsdam)

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Potsdam: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (IES:Potsdam)

    43,90 Euro - für die Ersterteilung
    38,00 Euro - für die Verlängerung

    Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Erlaubnis für Mietwagen, Taxiführerschein, Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre, Erlaubnis für Taxi, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Erlaubnis für Krankenwagen, Fahrgastbeförderung, Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English