Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Beschreibung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.
Hinweise für Potsdam: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (IES:Potsdam)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Zuständigkeit
Führerscheinstelle
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 3225 Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten
Beschreibung
Termine können über die Online-Terminverwaltung oder telefonisch unter der 0331 289 1110 gebucht werden.
Die postalischen Anträge sind unter der jeweiligen Dienstleistung hinterlegt.
Informationen zu den notwenigen Unterlagen finden Sie ebenfalls unter der jeweiligen Dienstleistung oder auf den Anträgen. Bitte beachten Sie, dass alle Anträge im Original vorliegen müssen. Die Postanschrift der Landeshauptstadt Potsdam lautet:
Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 (nicht zur Terminvereinbarung) zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo 11:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 16:00 Uhr Do 11:00 - 12:00 Uhr Fr 11:00 - 12:00 Uhr Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0331 2891110
Fax: 0331 289843298
Internet
Formulare
Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde)
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Sehtest
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis der Fachkunde (aktuell in Brandenburg ausgesetzt)
Hinweise für Potsdam: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (IES:Potsdam)
- gültiges Ausweisdokument
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) mit dem Verwendungszweck: "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist im Bürgerservicecenter zu beantragen (Ausstellung der Fahrgastbeförderung ist erst möglich, wenn das Führungszeugnis in der Behörde vorliegt)
- ärztliche und augenärztliche Gutachten nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung
- leistungspsychologisches Gutachten (bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr)
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
- für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (Führerschein) mit Vorbesitz mindestens 2 Jahre; Ausnahme bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen Vorbesitz mindestens 1 Jahr
- bei Eintragung Krankenkraftwagen Nachweis über die Schulung in Erster-Hilfe im Original
Voraussetzungen
- für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung
Rechtsgrundlage(n)
- § 48 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Potsdam: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (IES:Potsdam)
§§ 28, 29, 48 und Anlage 8 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
§§ 42, 43, 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Hinweise für Potsdam: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (IES:Potsdam)
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Potsdam: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (IES:Potsdam)
43,90 Euro - für die Ersterteilung
38,00 Euro - für die Verlängerung
Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
Erlaubnis für Mietwagen, Taxiführerschein, Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre, Erlaubnis für Taxi, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Erlaubnis für Krankenwagen, Fahrgastbeförderung, Personenbeförderung