Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E ist höchstens 5 Jahre gültig. Wenn Sie eine solche Fahrerlaubnis haben und sie bald ausläuft, können Sie sie verlängern lassen. Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Die Verlängerung ist ebenfalls höchstens 5 Jahre gültig.
Hinweise für Spremberg/Grodk: Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen D, DE, D1 oder D1E
Anträge werden vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk entgegengenommen und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Der Antrag kann nur entgegengenommen werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen!
Die ausgestellten Führerscheine für o.g. Anträge können nach der Bearbeitung durch den Landkreis Spree-Neiße wieder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg abgeholt werden.
Ein benötigtes Führungszeugnis kann ebenfalls im Bürgerbüro beantragt werden (Gebühr 13,00 €).
Alle anderen Anträge (z. B. auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines oder bei Verlust/Diebstahl des Führerscheines) sind direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Spree-Neiße zu stellen.
Anträge werden vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk entgegengenommen und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Der Antrag kann nur entgegengenommen werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen!
Die ausgestellten Führerscheine für o.g. Anträge können nach der Bearbeitung durch den Landkreis Spree-Neiße wieder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg abgeholt werden.
Ein benötigtes Führungszeugnis kann ebenfalls im Bürgerbüro beantragt werden (Gebühr 13,00 €).
Alle anderen Anträge (z. B. auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines oder bei Verlust/Diebstahl des Führerscheines) sind direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Spree-Neiße zu stellen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der kreisangehörigen großen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Hinweise für Spremberg/Grodk: Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen D, DE, D1 oder D1E
Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises Spree-Neiße, im Bürgerbüro oder einer Fahrschule erfragen.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie auch im Internet unter https://www.lkspn.de/buergerservice/formular_antrag_service.html
Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises Spree-Neiße, im Bürgerbüro oder einer Fahrschule erfragen.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie auch im Internet unter https://www.lkspn.de/buergerservice/formular_antrag_service.html
Voraussetzungen
- Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
- Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßen-verkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 24 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Verordnung über die Zulassung von Per-sonen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 5 zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5 Verordnung über die Zu-lassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fristen
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Spremberg/Grodk: Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen D, DE, D1 oder D1E
Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Antragsart (von 10,00 € bis 209,40 €) und sind grundsätzlich bei Antragstellung zu entrichten.
Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Antragsart (von 10,00 € bis 209,40 €) und sind grundsätzlich bei Antragstellung zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
Busführerschein, befristete Fahrerlaubnis verlängern, BUS, Verlängerung, Schulbus, Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein, Linienbus, Reisebus, D-Klassen, Fahrerlaubnis