Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen

    Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)

    Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich

    • - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
    • - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
    • - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.

    zuständige Stelle

    Zulassungsstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 21 Fachdienst KfZ-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gutshof 1-7

    14542 Werder (Havel)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werder, Am Gutshof
      Linien:
      • Bus: 580
      • Bus: 630
    • Haltestelle: Werder, Post
      Linien:
      • Bus: 641
      • Bus: 631
      • Bus: 607
    • Haltestelle: Werder, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: RE 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033841 91-0

    E-Mail: fb2@potsdam-mittelmark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
       
    • - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation  über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.

    Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.

    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    100 km/h-Zulassung, Anhänger, Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger, Fahrzeug mit Anhänger, 100 km/h-Plakette

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de