Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutz Beratung

    Beschreibung

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst, vor allem die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen, beispielsweise in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Obdachloseneinrichtungen. Er wirkt in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin.

    Neben den niedergelassenen Ärzten beantworten auch die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören Fragen zu den Übertragungswegen und zu Gefahr von Ansteckungen.

    Daneben bieten die Gesundheitsämter Beratungen zur Tuberkulose und zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zu HIV/AIDS an. Sie geben Auskunft zu Anforderungen im Zusammenhang mit Trinkwasser und Badegewässern sowie bei Schädlingsbefall. In vielen Gesundheitsämtern gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

    Hinweise für Brandenburg: Infektionsschutz Beratung

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst, vor allem die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen, beispielsweise in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Obdachloseneinrichtungen. Er wirkt in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin.

    Neben den niedergelassenen Ärzten beantworten auch die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören Fragen zu den Übertragungswegen und zu Gefahr von Ansteckungen.

    Daneben bieten die Gesundheitsämter Beratungen zur Tuberkulose und zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zu HIV/AIDS an. Sie geben Auskunft zu Anforderungen im Zusammenhang mit Trinkwasser und Badegewässern sowie bei Schädlingsbefall. In vielen Gesundheitsämtern gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wahrgenommen von

    1. dem für Gesundheit zuständigen Ministerium,
    2. dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Landesgesundheitsamt sowie
    3. den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Großbeerenstraße 181-183

    14482 Potsdam

    Postanschrift

    Postfach 90 0236

    14438 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 8683-801

    Fax: 0331 8683-809

    E-Mail: gesundheit.office@lavg.brandenburg.de

    Stichwörter

    Gesundheitsschutz, LAVG

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2020 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 30.11.2023 (von: Schulze, Ralf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Dies ist abhängig von der gewünschten Leistung, Details können der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamts entnommen werden.

    Hinweise für Brandenburg: Infektionsschutz Beratung

    Dies ist abhängig von der gewünschten Leistung, Details können der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamts entnommen werden.

    Formulare

    Dies ist abhängig von der Art der Leistung. Näheres kann der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamtes entnommen werden.

    Hinweise für Brandenburg: Infektionsschutz Beratung

    Dies ist abhängig von der Art der Leistung. Näheres kann der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamtes entnommen werden.

    Voraussetzungen

    keine

    Hinweise für Brandenburg: Infektionsschutz Beratung

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch oder schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt und vereinbaren ggf. einen Beratungs- oder Impftermin.

    Hinweise für Brandenburg: Infektionsschutz Beratung

    Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch oder schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt und vereinbaren ggf. einen Beratungs- oder Impftermin.

    Kosten

    Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich insbesondere nach der Gebührenordnung des MSGIV.

    Hinweise für Brandenburg: Infektionsschutz Beratung

    Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich insbesondere nach der Gebührenordnung des MSGIV.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2021 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schimmelbefall, Hygiene in Tagespflegestätten, Hygiene in Altenheimen, Innenraumluft, Schadstoffe, Schulen und Arztpraxis, Gesundheitsamt, Schimmelpilz, Infektion, Gifte im Garten, Kindertageseinrichtungen, Wohngifte, Heimhygiene, Pflegeheimen, Gesundheitlicher Umweltschutz, Beratung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)