Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutz Beratung

    Beschreibung

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst, vor allem die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen, beispielsweise in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Obdachloseneinrichtungen. Er wirkt in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin.

    Neben den niedergelassenen Ärzten beantworten auch die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören Fragen zu den Übertragungswegen und zu Gefahr von Ansteckungen.

    Daneben bieten die Gesundheitsämter Beratungen zur Tuberkulose und zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zu HIV/AIDS an. Sie geben Auskunft zu Anforderungen im Zusammenhang mit Trinkwasser und Badegewässern sowie bei Schädlingsbefall. In vielen Gesundheitsämtern gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

    Hinweise für Potsdam: Impfberatungsstelle

    Impfungen schützen Sie und die Menschen in Ihrer Umgebung vor ansteckenden Krankheiten. Sie gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich. Unerwünschte Nebenwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet.

    Alle Impfungen werden im Impfausweis, auch als Impfpass oder Impfbuch bekannt, dokumentiert. Daraus ist auch ersichtlich, welche weiteren Impfungen zu welchem Zeitpunkt fällig sind.

    Haben Sie Fragen zu Impfungen? Die Impfberatungsstelle des Potsdamer Gesundheitsamts hilft Ihnen weiter!

    Angeboten werden für Erwachsene die jeweils aktuell durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen sowie einzelne Indikationsimpfungen, bspw.:

    • Tetanus
    • Diphtherie
    • Pertussis
    • Poliomyelitis
    • Mumps / Masern / Röteln
    • Grippe und
    • Hepatitis A und B (bestimmte Personengruppen) 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wahrgenommen von

    1. dem für Gesundheit zuständigen Ministerium,
    2. dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Landesgesundheitsamt sowie
    3. den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Hinweise für Potsdam: Impfberatungsstelle

    Gesundheitsamt Potsdam
    Haus P (2. Etage, Anmeldung)
    Berliner Straße 150 a
    14467 Potsdam

    avd_beratung@rathaus.potsdam.de

    Zuständigkeit

    Hinweise für Potsdam: Impfberatungsstelle

    Öffnungszeiten Impfberatungsstelle: 

    Di

    15:00 - 17:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Großbeerenstraße 181-183

    14482 Potsdam

    Postfachadresse

    Postfach 90 0236

    14438 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 8683-801

    Fax: 0331 8683-809

    E-Mail: gesundheit.office@lavg.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Gesundheitsschutz, LAVG

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Potsdam - 3331 Arbeitsgruppe Infektionsschutz und Tuberkulosefürsorge

    Beschreibung

    Infektionsschutz:

    • Erfassung und Bearbeitung meldepflichtiger Erkrankungen
    • Umsetzung von Schutzmaßnahmen z.B. Tätigkeits- und Besuchsverbote, Quarantäne
    • Prophylaxemaßnahmen bei impfpräventiven Erkrankungen
    • Beratung und Aufklärung von Bürgern und Einrichtungen gemäß § 33 und § 35 Infektionsschutzgesetz zu Infektionskrankheiten und zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen
    • Hygienebegehungen in Gemeinschaftseinrichtungen (Pflege- und Altenheime, Wohnheime für behinderte Menschen, Kindertagesstätten)

    Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen- Meldung: 

    Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Infektionsschutzgesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere: 

    • Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
    • die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege,
    • Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
    • Heime und
    • Ferienlager.

    Werden in einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung Tatsachen nach § 34 Absatz 1-3 (Verdacht auf Infektionskrankheiten oder Erkrankungen, Ausscheider, Verdacht auf Infektionskrankheiten oder Erkrankungen in der Wohngemeinschaft) bekannt, so ist die Leitung verpflichtet, unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) das Gesundheitsamt Potsdam darüber zu benachrichtigen. Dies gilt auch beim Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen schwerwiegenden Erkrankungen (z.B. Ringelröteln, Dellwarzen), wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind. Dabei sind krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Wichtig sind hier zwingend die Kontaktdaten zu den Sorgeberechtigten. 

    Tuberkuloseberatung

    Die Tuberkuloseberatungsstelle ist nach den Vorgaben des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen für die Überwachung und Betreuung aller Formen der Tuberkulose in der Landeshauptstadt Potsdam zuständig.

    Sie berät und untersucht bei Tuberkuloseverdacht und führt Umgebungsuntersuchungen sowie Kontrollen nach Tuberkuloseerkrankung durch. Zu den Untersuchungsmethoden gehören Tuberkulin Hauttest, Blutabnahme für den Gamma-Interferontest, Veranlassung von Sputum Untersuchungen sowie Röntgenaufnahme der Lunge.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 150 a (Hau

    14467 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2892376

    Telefon Festnetz: 0331 2892357

    Telefon Festnetz: 0331 2892412

    Fax: 0331 2893791

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dies ist abhängig von der gewünschten Leistung, Details können der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamts entnommen werden.

    Hinweise für Potsdam: Impfberatungsstelle

    • Impfpass

    Formulare

    Dies ist abhängig von der Art der Leistung. Näheres kann der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamtes entnommen werden.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch oder schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt und vereinbaren ggf. einen Beratungs- oder Impftermin.

    Kosten

    Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich insbesondere nach der Gebührenordnung des MSGIV.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Gesundheitlicher Umweltschutz, Hygiene in Altenheimen, Schimmelbefall, Gesundheitsamt, Beratung, Wohngifte, Heimhygiene, Schadstoffe, Schulen und Arztpraxis, Schimmelpilz, Kindertageseinrichtungen, Pflegeheimen, Infektion, Hygiene in Tagespflegestätten, Innenraumluft, Gifte im Garten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de