Infektionsschutz Beratung
Beschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
Der Öffentliche Gesundheitsdienst, vor allem die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen, beispielsweise in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Obdachloseneinrichtungen. Er wirkt in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin.
Neben den niedergelassenen Ärzten beantworten auch die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören Fragen zu den Übertragungswegen und zu Gefahr von Ansteckungen.
Daneben bieten die Gesundheitsämter Beratungen zur Tuberkulose und zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zu HIV/AIDS an. Sie geben Auskunft zu Anforderungen im Zusammenhang mit Trinkwasser und Badegewässern sowie bei Schädlingsbefall. In vielen Gesundheitsämtern gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.
Hinweise für Potsdam: Impfberatungsstelle
Impfungen schützen Sie und die Menschen in Ihrer Umgebung vor ansteckenden Krankheiten. Sie gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich. Unerwünschte Nebenwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet.
Alle Impfungen werden im Impfausweis, auch als Impfpass oder Impfbuch bekannt, dokumentiert. Daraus ist auch ersichtlich, welche weiteren Impfungen zu welchem Zeitpunkt fällig sind.
Haben Sie Fragen zu Impfungen? Die Impfberatungsstelle des Potsdamer Gesundheitsamts hilft Ihnen weiter!
Angeboten werden für Erwachsene die jeweils aktuell durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen sowie einzelne Indikationsimpfungen, bspw.:
- Tetanus
- Diphtherie
- Pertussis
- Poliomyelitis
- Mumps / Masern / Röteln
- Grippe und
- Hepatitis A und B (bestimmte Personengruppen)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wahrgenommen von
- dem für Gesundheit zuständigen Ministerium,
- dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Landesgesundheitsamt sowie
- den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
Hinweise für Potsdam: Impfberatungsstelle
Gesundheitsamt Potsdam
Haus P (2. Etage, Anmeldung)
Berliner Straße 150 a
14467 Potsdam
avd_beratung@rathaus.potsdam.de
Zuständigkeit
Hinweise für Potsdam: Impfberatungsstelle
Öffnungszeiten Impfberatungsstelle:
Di
15:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 0236
14438 Potsdam
Kontakt
Internet
Stichwörter
Gesundheitsschutz, LAVG
Landeshauptstadt Potsdam - 3331 Arbeitsgruppe Infektionsschutz und Tuberkulosefürsorge
Beschreibung
Infektionsschutz:
- Erfassung und Bearbeitung meldepflichtiger Erkrankungen
- Umsetzung von Schutzmaßnahmen z.B. Tätigkeits- und Besuchsverbote, Quarantäne
- Prophylaxemaßnahmen bei impfpräventiven Erkrankungen
- Beratung und Aufklärung von Bürgern und Einrichtungen gemäß § 33 und § 35 Infektionsschutzgesetz zu Infektionskrankheiten und zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen
- Hygienebegehungen in Gemeinschaftseinrichtungen (Pflege- und Altenheime, Wohnheime für behinderte Menschen, Kindertagesstätten)
Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen- Meldung:
Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Infektionsschutzgesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere:
- Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
- die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege,
- Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
- Heime und
- Ferienlager.
Werden in einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung Tatsachen nach § 34 Absatz 1-3 (Verdacht auf Infektionskrankheiten oder Erkrankungen, Ausscheider, Verdacht auf Infektionskrankheiten oder Erkrankungen in der Wohngemeinschaft) bekannt, so ist die Leitung verpflichtet, unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) das Gesundheitsamt Potsdam darüber zu benachrichtigen. Dies gilt auch beim Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen schwerwiegenden Erkrankungen (z.B. Ringelröteln, Dellwarzen), wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind. Dabei sind krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Wichtig sind hier zwingend die Kontaktdaten zu den Sorgeberechtigten.
Tuberkuloseberatung
Die Tuberkuloseberatungsstelle ist nach den Vorgaben des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen für die Überwachung und Betreuung aller Formen der Tuberkulose in der Landeshauptstadt Potsdam zuständig.
Sie berät und untersucht bei Tuberkuloseverdacht und führt Umgebungsuntersuchungen sowie Kontrollen nach Tuberkuloseerkrankung durch. Zu den Untersuchungsmethoden gehören Tuberkulin Hauttest, Blutabnahme für den Gamma-Interferontest, Veranlassung von Sputum Untersuchungen sowie Röntgenaufnahme der Lunge.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0331 2892376
Telefon Festnetz: 0331 2892357
Telefon Festnetz: 0331 2892412
Fax: 0331 2893791
Internet
erforderliche Unterlagen
Dies ist abhängig von der gewünschten Leistung, Details können der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamts entnommen werden.
Hinweise für Potsdam: Impfberatungsstelle
- Impfpass
Formulare
Dies ist abhängig von der Art der Leistung. Näheres kann der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamtes entnommen werden.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch oder schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt und vereinbaren ggf. einen Beratungs- oder Impftermin.
Kosten
Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich insbesondere nach der Gebührenordnung des MSGIV.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
Stichwörter
Gesundheitlicher Umweltschutz, Hygiene in Altenheimen, Schimmelbefall, Gesundheitsamt, Beratung, Wohngifte, Heimhygiene, Schadstoffe, Schulen und Arztpraxis, Schimmelpilz, Kindertageseinrichtungen, Pflegeheimen, Infektion, Hygiene in Tagespflegestätten, Innenraumluft, Gifte im Garten