• Kremitzaue (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Certificate of good standing Ausstellung

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).

Beschreibung

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

Adresse

Hausanschrift

Großbeerenstraße 181-183

14482 Potsdam

Postanschrift

Postfach 90 0236

14438 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 8683-801

Fax: 0331 8683-809

E-Mail: gesundheit.office@lavg.brandenburg.de

Stichwörter

Gesundheitsschutz, LAVG

Version

Technisch erstellt am 22.06.2020

Technisch geändert am 30.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
    • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
    • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
  • Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
  • Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)

in Brandenburg zusätzlich:

  • Antrag zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Aktueller tabellarischer lückenloser Lebenslauf (unterzeichnet) – im Original
  • Identifikationsnachweis (Pass oder Personalausweis) – in amtlich beglaubigter Form oder Geburtsurkunde – im Original
  • Erklärung, dass die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nicht entzogen wurde (Nur bei Gesundheitsfachberufen)
  • Erklärung, dass zurzeit kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Nur bei Gesundheitsfachberufen)
  • Amtliches Führungszeugnis – im Original, nicht älter als ein Monat

Hinweise für Brandenburg: (Certificate of good standing Ausstellung)

in Brandenburg zusätzlich:

  • Antrag zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Aktueller tabellarischer lückenloser Lebenslauf (unterzeichnet) – im Original
  • Identifikationsnachweis (Pass oder Personalausweis) – in amtlich beglaubigter Form oder Geburtsurkunde – im Original
  • Erklärung, dass die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nicht entzogen wurde (Nur bei Gesundheitsfachberufen)
  • Erklärung, dass zurzeit kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Nur bei Gesundheitsfachberufen)
  • Amtliches Führungszeugnis – im Original, nicht älter als ein Monat

Formulare

  • Formulare: ja
  • Online-Dienst: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
  • die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
  • ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache
    • Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
    • Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid und die Festsetzung der Verwaltungsgebühr kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden

Hinweise für Brandenburg: (Certificate of good standing Ausstellung)

Gegen den Bescheid und die Festsetzung der Verwaltungsgebühr kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden

Verfahrensablauf

  • Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die zuständige Behörde
  • Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Fristen

Geltungsdauer: 3 Monate (Gültigkeitsdauer: 3 Monate, im Übrigen sind keine Fristen zu beachten)

Bearbeitungsdauer

4 Wochen (circa 4 Wochen)

Kosten

die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) Berlin am 05.11.2020

Version

Technisch erstellt am 29.09.2021

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Berufsnachweis, Leumundszeugnis, Berufsbescheinigung, Certificate of good standing, Approbation, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Erworbene Rechte, Approbationsurkunde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020