Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).
Beschreibung
Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 0236
14438 Potsdam
Kontakt
Internet
Stichwörter
Gesundheitsschutz, LAVG
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
- (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
- Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
- (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
- Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
- Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
- Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
- Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
in Brandenburg zusätzlich:
- Antrag zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Aktueller tabellarischer lückenloser Lebenslauf (unterzeichnet) - im Original
- Identifikationsnachweis (Pass oder Personalausweis) - in amtlich beglaubigter Form oder Geburtsurkunde - im Original
- Erklärung, dass die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nicht entzogen wurde (Nur bei Gesundheitsfachberufen)
- Erklärung, dass zurzeit kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Nur bei Gesundheitsfachberufen)
- Amtliches Führungszeugnis - im Original, nicht älter als ein Monat
Formulare
- Formulare: ja
- Online-Dienst: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
- die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
- ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache
- Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
- Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwvfG)
- Bundesärzteordnung (BÄO)
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
- Bundes-Apothekerordnung (BApO)
- Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
- Pflegeberufegesetz (PflBG)
- Hebammengesetz (HebG)
- Gesetz über technische Berufe in der Medizin (MTAG)
- Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
- Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG)
- Ergotherapeutengesetz (ErgThG)
- Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG)
- Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG)
- Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid und die Festsetzung der Verwaltungsgebühr kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden
Verfahrensablauf
- Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die zuständige Behörde
- Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate (Gültigkeitsdauer: 3 Monate, im Übrigen sind keine Fristen zu beachten)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (circa 4 Wochen)
Kosten
die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) Berlin am 05.11.2020
Stichwörter
Leumundszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Erworbene Rechte, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Approbation, Approbationsurkunde, Berufsnachweis, Berufsbescheinigung, Certificate of good standing