Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Gesundheitsberatung anlässlich von Erstkontakten bei Familien mit Säuglingen

    Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

    Beschreibung

    Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.

    Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:

    • unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
    • Ein und Durchschlafschwierigkeiten
    • Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
    • Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
    • Trennungsängsten und schwierigkeiten
    • angespannter familiärer Situation
    • Beziehungsproblemen
    • Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
    • Wochenbettdepression

    zuständige Stelle

    Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Oberhavel - Fachbereich Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Dechert-Straße 1

    16515 Oranienburg

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr* Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr* Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr* Freitag 09.00 - 12.00 Uhr * nur mit vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03301 601-3300

    Fax: 03301 601-80450

    E-Mail: Soziales@oberhavel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Soziales, Sozialhilfe, Wohngeld, Wohngeldstelle

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
    • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
    • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Fristen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Stichwörter

    Familien, Gesundheitshilfe, Säuglinge, Beratung, Gesundheitsdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English