Berufsregister für Steuerberater Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften

    Eintragung einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater beantragen

    Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater.

    Beschreibung

    Die Eintragung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Steuerberatungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

    Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:

    • Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:
      • Firma oder Name und Rechtsform
      • Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
      • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
      • Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
      • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
      • Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafterinnen/Gesellschafter und Partnerinnen/Partner
      • sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen

    Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

    zuständige Stelle

    Die Steuerberaterkammer Brandenburg ist zuständig für die Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften in das Berufsregister, wenn die Steuerberatungsgesellschaften ihren Sitz im Registerbezirk der Steuerberaterkammer Brandenburg haben

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Brandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Tuchmacherstraße 48 b

    14482 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 88852-0

    Fax: 0331 88852-22

    E-Mail: info@stbk-brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Steuer, Steuerberatung

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.

    Formulare

    • Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
    • Online-Dienst: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

    Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Wochen (In der Regel erfolgt die Eintragung innerhalb einer Woche.)

    Kosten

    gebührenfrei

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    freie Berufe, Steuerberaterkammer, Berufsregistereintrag, Steuerberaterverzeichnis, Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English