Europawahl durchführen
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
Hinweise für Spremberg/Grodk: Europawahl Durchführung
Die Wahlbehörde ist für die Organisation und Koordination von Wahlen zuständig. Zur Vorbereitung der Wahl gehören die Einteilung der Wahlbezirke und die Besetzung der Wahllokale. Des Weiteren ist die Erstellung von Wählerverzeichnissen, die Herstellung sowie der Versand von Wahlbenachrichtigungskarten und die Vorbereitung und das Drucken der Stimmzettel eine Aufgabe der Wahlbehörde.
Die wahlberechtigten Bürger der Stadt Spremberg können in festgelegten Fristen die Aufnahme ins Wählerverzeichnis und die Zusendung von Wahlschein- und Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Spremberg beantragen.
Nach dem Abschluss einer Wahl werden die Ergebnisse am Wahltag durch die ehrenamtlichen Wahlhelfer ermittelt.
Hinweise zur Wahldurchführung und Wahlbekanntmachungen werden entsprechend der gesetzlichen Fristen durch die Wahlbehörde im Amtsblatt für die Stadt Spremberg veröffentlicht.
Die erforderlichen Informationen, Vordrucke und Hinweise zu bevorstehenden Wahlen werden unter der Rubrik Aktuelles Informationspunkt Wahlen/Volksbegehren innerhalb der gesetzlichen Fristen gesondert bereitgestellt.
Die Wahlbehörde ist für die Organisation und Koordination von Wahlen zuständig. Zur Vorbereitung der Wahl gehören die Einteilung der Wahlbezirke und die Besetzung der Wahllokale. Des Weiteren ist die Erstellung von Wählerverzeichnissen, die Herstellung sowie der Versand von Wahlbenachrichtigungskarten und die Vorbereitung und das Drucken der Stimmzettel eine Aufgabe der Wahlbehörde.
Die wahlberechtigten Bürger der Stadt Spremberg können in festgelegten Fristen die Aufnahme ins Wählerverzeichnis und die Zusendung von Wahlschein- und Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Spremberg beantragen.
Nach dem Abschluss einer Wahl werden die Ergebnisse am Wahltag durch die ehrenamtlichen Wahlhelfer ermittelt.
Hinweise zur Wahldurchführung und Wahlbekanntmachungen werden entsprechend der gesetzlichen Fristen durch die Wahlbehörde im Amtsblatt für die Stadt Spremberg veröffentlicht.
Die erforderlichen Informationen, Vordrucke und Hinweise zu bevorstehenden Wahlen werden unter der Rubrik Aktuelles Informationspunkt Wahlen/Volksbegehren innerhalb der gesetzlichen Fristen gesondert bereitgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wahlbehörde der Gemeinde, des Amtes, der Verbandsgemeinde, der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wahlleiter@stadt-spremberg.de
Stichwörter
Bürgermeister, Bürgermeisterin, Europa, Europawahl, Kommunalwahl, Unionsbürger, Wahlbehörde, Wähler, Wählerverzeichnis, Wahlleiter, Wahlleiterin
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
- Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
- Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
- Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
- Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Fristen
am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr
Bearbeitungsdauer
entfällt
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020
Stichwörter
Wähler, Wahl, Wählerin, Wahlen, Europawahl