Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Beschreibung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

    Dazu zählen:

    • Unterstützung und Beratung der Eltern
    • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
    • Medizinische Behandlungen
    • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Alltagsbegleitung

    Hinweise für Potsdam: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung (IES:Potsdam)

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch (SGB IX). Der Leistungsanspruch ergibt sich dabei aus §§ 90 ff SGB IX. 

    Ein Rechtsanspruch besteht, wenn aus der Beeinträchtigung der körperlichen und / oder geistigen Gesundheit unmittelbar negative Folgen für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft für den jungen Menschen erwachsen. In anderen Fällen kann abhängig vom Einzelfall eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. 

    Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Die Hilfegewährung ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt innerhalb der Eingliederungshilfe durch die Arbeitsgruppen Teilhabe für Erwachsene (3841 und 3842).

    Die Leistungen zur Teilhabe sollen eine Behinderung abwenden, beseitigen, mindern, ihre Verschlimmerung verhüten oder ihre Folgen mildern. Die persönliche Entwicklung der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen soll ganzheitlich gefördert und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht oder erleichtert werden.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe stehen für eine kostenlose Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Aufgrund der individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen empfiehlt sich hierbei eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fallmanagerin / dem zuständigen Fallmanager.

    Bitte beachten Sie dabei, dass für eine qualifizierte Beratung eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist. Kurzfristige Terminanfragen richten Sie bitte vor Ort (Behlertstr. 3a) an das dort befindliche Frontoffice.

    ------------------

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und/oder mehrfachen Behinderung umfassen vor allem:

    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung

    Hierzu zählen vor allem Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. So kann zum Beispiel eine Schulassistenz den Schulbesuch für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche ermöglichen oder erleichtern.

    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Die Leistungen werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie umfassen zum Beispiel

    • ambulante heilpädagogische Frühförderung für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
    • Förderung und Betreuung in einer Integrationskita / Regelkita, sowie
    • Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen über Tag und Nacht.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs - Neuntes Buch (SGB IX). Der Leistungsanspruch ergibt sich dabei aus §§ 90 ff SGB IX. 

    Ein Rechtsanspruch besteht, wenn aus der Beeinträchtigung der körperlichen und / oder geistigen Gesundheit unmittelbar negative Folgen für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft für den jungen Menschen erwachsen. In anderen Fällen kann abhängig vom Einzelfall eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. 

    Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Die Hilfegewährung ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt innerhalb der Eingliederungshilfe durch die Arbeitsgruppen Teilhabe für Erwachsene (3841 und 3842).

    Die Leistungen zur Teilhabe sollen eine Behinderung abwenden, beseitigen, mindern, ihre Verschlimmerung verhüten oder ihre Folgen mildern. Die persönliche Entwicklung der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen soll ganzheitlich gefördert und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht oder erleichtert werden.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe stehen für eine kostenlose Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Aufgrund der individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen empfiehlt sich hierbei eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fallmanagerin / dem zuständigen Fallmanager.

    Bitte beachten Sie dabei, dass für eine qualifizierte Beratung eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist. Kurzfristige Terminanfragen richten Sie bitte vor Ort (Behlertstr. 3a) an das dort befindliche Frontoffice.

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    Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und/oder mehrfachen Behinderung umfassen vor allem:

    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung

    Hierzu zählen vor allem Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. So kann zum Beispiel eine Schulassistenz den Schulbesuch für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche ermöglichen oder erleichtern.

    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Die Leistungen werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie umfassen zum Beispiel

    • ambulante heilpädagogische Frühförderung für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
    • Förderung und Betreuung in einer Integrationskita / Regelkita, sowie
    • Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen über Tag und Nacht.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3844 Arbeitsgruppe Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit geistiger/körperlicher Behinderung

    Aktuelles

    Den Fachbereich Soziales und Inklusion finden Sie in der Behlertstr. 3 a Haus M/N. Wir bitten Sie per Email oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, so dass Sie lange Wartezeiten vermeiden. Ohne Termin können Sie an den Sprechtagen zu uns kommen: Dienstag von 9-12 Uhr und 13-18 Uhr und am Donnerstag von 9-12 Uhr und von 13-16 Uhr. Notfälle werden selbstverständlich auch ohne Termin bearbeitet. Notfälle in der Arbeitsgruppe Teilhabe für Kinder und Jugendliche sind bitte immer telefonisch mit dem Arbeitsgruppenleiter, Herrn Kulawick oder mit den unter dem Button Kontakt stehenden Mitarbeitern/innen abzuklären. Ihre Anliegen können Sie jedoch auch weiterhin schriftlich, auf elektronischem oder auf telefonischem Wege vortragen. Die entsprechenden Anträge senden Sie bitte an: Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Soziales und Inklusion Friedrich-Ebert-Straße 79/81 14469 Potsdam oder an folgende e-Mailadresse: EingliederungshilfeKiJU@rathaus.potsdam.de

    Beschreibung

    Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Arbeitsgruppe bearbeitet Anträge auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen und / oder körperlichen Behinderung nach dem SGB IX.

    Adresse

    Hausanschrift

    Behlertstr. 3a (M/N)

    14467 Potsdam

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    14469 Potsdam

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten: Di 09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    - Aufzug ist vorhanden - Hilfestellung durch Empfangstresen möglich

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2023

    Technisch geändert am 11.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020

    erforderliche Unterlagen

    - Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

    - Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Hinweise für Potsdam: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung (IES:Potsdam)

    Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

    • Formeller Grundantrag der Sorgeberechtigten mit den entsprechenden Anlagen (enthält Schweigepflichtentbindungen als gesondertes Exemplar für jeden Verfahrensbeteiligten)
    • Personaldokumente (ggf. Nachweis des Sorgerechts)
    • vorhandene Stellungnahme des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und / oder des Sozialpädiatrischen Zentrums
    • Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid (nur auf Nachfrage)

    Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

    • Formeller Grundantrag der Sorgeberechtigten mit den entsprechenden Anlagen (enthält Schweigepflichtentbindungen als gesondertes Exemplar für jeden Verfahrensbeteiligten)
    • Personaldokumente (ggf. Nachweis des Sorgerechts)
    • vorhandene Stellungnahme des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und / oder des Sozialpädiatrischen Zentrums
    • Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid (nur auf Nachfrage)

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    - die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

    - eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

    - und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Potsdam: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung (IES:Potsdam)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Potsdam: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung (IES:Potsdam)

    Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls.

    Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls.

    Kosten

    Hinweise für Potsdam: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung (IES:Potsdam)

    • keine
    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Potsdam: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung (IES:Potsdam)

    • die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
    • eine persönliche Vorsprache zur Beratung ist zu empfehlen, hierfür bitte im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren
    • Einkommen und Vermögen können in bestimmten Fällen für die Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden, hierzu berät sie die zuständige Fallmanagerin / der zuständige Fallmanager
    • die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
    • eine persönliche Vorsprache zur Beratung ist zu empfehlen, hierfür bitte im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren
    • Einkommen und Vermögen können in bestimmten Fällen für die Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden, hierzu berät sie die zuständige Fallmanagerin / der zuständige Fallmanager

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.08.2021

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    Gesundheitshilfe, Gesundheitsdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020