Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Beschreibung
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 6
14469 Potsdam
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahn
Linie:- Regionalbahn: IC 2132 , RE 1, RB 20, RB 21, RB 22; S7 bis Potsdam-Hauptbahnhof
- Haltestelle: Bus
Linie:- Bus: 606 (Haltestelle Schloßstraße); 695
- Haltestelle: Tram
Linie:- Straßenbahn: 91, 92, 93, 96, X98, 99 bis Haltestelle "Alter Markt"
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 0331 866-5108
Telefon Festnetz: 0331 866-0
E-Mail: presse@msgiv.brandenburg.de
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de
Internet
Stichwörter
Gesundheitsministerium, Sozialministerium
erforderliche Unterlagen
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Formulare
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen jährlich.
Fristen
Keine
Kosten
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg am 23.07.2021
Stichwörter
Zahnschäden, Fehlstellung von Zähnen, zahnärztlicher Dienst, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe