Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob bis max. 450,00 € monatlich) beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist in Brandenburg eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchungen durchzuführen.

    zuständige Stelle

    Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 1

    19348 Perleberg

    Öffnungszeiten

    Perleberg : Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Wittenberge : Montag 13:30 - 16:00 Uhr Pritzwalk : Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03395 300625(Bereich Pritzwalk)

    Fax: 03977 563120(Bereich Wittenberge)

    E-Mail: kjgd@lkprignitz.de

    Kontaktperson

    • Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst Sozialmedizinische Assistentin Bereich Pritzwalk

      Telefon Festnetz: 03395 300611 / 612

      E-Mail: kjgd@lkprignitz.de

    • Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst Sozialmedizinische Assistentin Bereich Wittenberge/Perleberg

      Telefon Festnetz: 03877 405059

      E-Mail: kjgd@lkprignitz.de

    Stichwörter

    Gesundheit, Gesundheitsamt

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Formulare

    Ein Antrag ist in Brandenburg nicht erforderlich, da im Rahmen  der Schulabgangsuntersuchung die Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG erfolgt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist in Brandenburg eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärzt-licher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchun-gen durchzuführen.

    Nach der Untersuchung erhalten die untersuchten Jugendlichen eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Kosten

    Keine.

    Weitere Informationen

    Runderlass zur "Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach dem Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend" vom 17. November 1992 (ABl./92, [Nr. 101], S.2308)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg am 23.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Untersuchungsberechtigungsschein, Ausbildung, Azubis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English