Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob bis max. 450,00 € monatlich) beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist in Brandenburg eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchungen durchzuführen.

    zuständige Stelle

    Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Fachbereich 53 - Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 355 612-3504

    Telefon Festnetz: +49 355 612-3215(Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)

    E-Mail: gesundheitsamt@cottbus.de

    Internet

    Formulare

    Erhebungsbogen Nachuntersuchung

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Weitere Unterlagen, die zur Untersuchung mitzubringen sind:

    •  den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
    •  Krankenkassenkarte
    •  Personaldokument
    •  Impfausweis oder andere Impfdokumente
    •  verschriebene Hilfsmittel, wie z. B. Brille (Brillenpass) , Hörgerät o. ä.
    •  eventuell vorhandene Bescheinigungen, wie z. B. Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass
    •  bei außerhalb Cottbus wohnenden Jugendlichen, den Untersuchungsberechtigungsschein vom zuständigen Gesundheitsamt

    Formulare

    Ein Antrag ist in Brandenburg nicht erforderlich, da im Rahmen  der Schulabgangsuntersuchung die Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG erfolgt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist in Brandenburg eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärzt-licher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchun-gen durchzuführen.

    Nach der Untersuchung erhalten die untersuchten Jugendlichen eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Eine Untersuchung ist nur mit Terminvereinbarung im Gesundheitsamt möglich.

    Weitere Informationen

    Runderlass zur "Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach dem Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend" vom 17. November 1992 (ABl./92, [Nr. 101], S.2308)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg am 23.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Azubis, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Untersuchungsberechtigungsschein, Ausbildung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de