Koordinierung bei den örtlichen Zulassungsverfahren und Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen durch die SfH Unterstützung

    Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

    Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.

    Beschreibung

    Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Hochschulstart berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

    zuständige Stelle

    Stiftung für Hochschulzulassung

    Hochschulstart

    Ansprechpartner

    Stiftung für Hochschulzulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sonnenstraße 171

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 01803 987111001(Service-Hotline)

    E-Mail: poststelle@hochschulstart.de

    Internet

    Stichwörter

    Hochschule, SfH, Stiftung, Zulassung

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Hochschulstart müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.

    Formulare

    Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja

    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
    • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)

    Verfahrensablauf

    Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

    Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann

    für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz.

    Fristen

    Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.  

    Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.

    Im Portal von Hochschulstart werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.  

    Bearbeitungsdauer

    Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Keine.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stiftung für Hochschulzulassung am 03.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    Universität, Numerus Clausus, Hochschulstart, Dialogorientiertes Serviceverfahren, Studienplatz, Örtlich zulassungsbeschränkt, Fachhochschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English