berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung

    Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen

    Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.

    Beschreibung

    Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte "Formblatt Z. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

    Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

    Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte "Meister-BAföG" beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinstr. 12 b

    15236 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0335 5621-1111

    E-Mail: info@ihk-ostbrandenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestr. 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 365-0

    E-Mail: ihkcb@cottbus.ihk.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsstraße 12

    15230 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Fax: 0335 5350-11

    Telefon Festnetz: 0335 5619-0

    E-Mail: info@hwk-ff.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Handwerkskammer Cottbus

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 17

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: 0355 7835-280

    Telefon Festnetz: 0355 7835-444

    E-Mail: hwk@hwk-cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Barnim - BAföG - Ausbildungsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141202

    Fax: +49 3334 2142202

    E-Mail: bafoeg@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    Formblatt Z - Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen

    Stichwörter

    Ausbildung, Ausbildungsförderung, BAföG, Förderung

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:

    • Ausbildungsabschluss
    • Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse

    Formulare

    • Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:

    • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
    • Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.

    • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
    • Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
    • Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.

    Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.

    Fristen

    keine gesetzlichen Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen

    Kosten

    Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen rund um das Aufstiegs-Bafög erhalten Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 16.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Stichwörter

    Höhere Berufsbildung, Fördermöglichkeiten, Vorqualifikation, Aufstiegsfortbildung, Meister-BAföG, Formblatt Z, Prüfung der Voraussetzungen, Unterstützungsmöglichkeiten, Meister-BaföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English