Abendgymnasium Aufnahme

    Abendgymnasium Aufnahme

    Am Abendgymnasium haben Erwachsene die Möglichkeit, das Abitur abzulegen.

    Beschreibung

    Mit der Aufnahme in den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Zweiten Bildungsweg besteht die Möglichkeit, das Abitur (die allgemeine Hochschulreife) zu erwerben.

    zuständige Stelle

    Jeweilige Schule

    Ansprechpartner

    Amt Wusterwitz

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 10

    14789 Wusterwitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033839 6690

    Fax: 033839 66931

    E-Mail: info@amt-wusterwitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis mit dem Nachweis für den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife
    • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit

    Voraussetzungen

    In den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife kann aufgenommen werden, wer

    • mindestens 19 Jahre alt ist,
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine vergleichbare Tätigkeit und
    • den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann oder einen mindestens einsemestrigen Vorkurs erfolgreich absolviert hat.

    Eine vergleichbare Tätigkeit ist insbesondere die Führung eines Familienhaushalts. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die erforderliche Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. In die Vollzeitform wird nur aufgenommen, wer keiner Berufstätigkeit nachgeht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anmeldung für die Aufnahme muss in der Regel bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahres in der Schule gestellt werden

    Fristen

    Anmeldung für die Aufnahme muss in der Regel bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahres in der Schule gestellt werden

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Antragstellung, eine Aufnahme wird der Person vor Beginn des Schuljahres mitgeteilt

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Referat 33 am 21.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 01.07.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Abitur, Gymnasium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)