Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens Zusendung

    Unternehmen steuerlich abmelden

    Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.

    Beschreibung

    Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer

    • gewerblichen Tätigkeit,
    • selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
    • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

    benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei

    • Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
    • Auflösung einer Körperschaft oder
    • Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).

    Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.

    Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.

    In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuern.

    Bei der Suche nach einem Finanzamt des Landes Brandenburg hilft Ihnen das Portal der brandenburgischen Finanzverwaltung weiter.

    Zuständigkeit

    Auf www.finanzamt.brandenburg.de finden Sie neben einen Ansprechpartner zu Ihrem steuerlichen Thema auch dessen Kontaktdaten sowie die Servicezeiten des für Sie zuständigen Finanzamts.

    Hier erhalten Sie zudem Informationen zur regionalen und sachlichen Zuständigkeit des Finanzamts.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Angermünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 49

    16278 Angermünde

    Öffnungszeiten

    Montag         08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag       08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch       08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag  08:00 bis 12:00 Uhr Freitag         08:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03331 267-0

    Fax: 03331 267-200

    E-Mail: poststelle.fa-angermuende@fa.brandenburg.de

    Bankverbindung

    Finanzamt Angermünde

    Empfänger: Finanzamt Angermünde

    IBAN: DE49 1000 0000 0017 0015 00

    BIC: MARKDEF1100

    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2018

    Technisch geändert am 06.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    FG Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Prenzlauer Allee 7

    17268 Templin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Aufzug über den Hof erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr

    Stichwörter

    Finanzbuchhaltung, Finanzen, Finanzwesen

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2023

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: ja über Mein ELSTER (sonstige Nachricht an das Finanzamt)
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.

    Fristen

    Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium des Landes Hessen am 03.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    Verlegung, Betriebsstätte, Beendigung, Finanzamt, Aufgabe, Verkauf Unternehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020