Steuerfreibeträge Eintragung für Pflegepersonen

    Pauschbetrag für Pflegeperson beantragen

    Bei Pflegeleistungen können Sie einen Pflege-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine ständig hilflose Person in Ihrer oder deren Wohnung im Inland oder EU- / EWR-Ausland persönlich pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, kann Ihnen für die entstehenden Aufwendungen ein Pauschbetrag gewährt werden.
    Einnahmen sind z. B. das Pflegegeld, das die hilflose Person von einer Pflegeversicherung erhält und an Sie weitergibt, um Ihre Pflege­dienstleistungen zu vergüten oder die Ihnen dabei entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Wird das Pflegegeld lediglich zur unmittelbaren Sicherung der erforderlichen Grundpflege der hilflosen Person verwendet (Bezahlung einer fremden Pflegeperson, Anschaffung von pflegenotwendigen oder pflegeerleichternden Bedarfsgegenständen), liegen keine Einnahmen vor.
    Das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld zählt nicht zu den Einnahmen.
    Der Pflege-Pauschbetrag wird regelmäßig nur für die Pflege von Angehörigen gewährt. Wird die Pflege von mehreren Personen vorgenommen, ist der Pflege-Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen zu teilen. Erhält eine Person hierfür Einnahmen, ist diese Person nicht in die Aufteilung einzubeziehen.
    Der Pflege-Pauschbetrag kann auch neben dem vom Kind auf die Eltern übertragenen Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden.

    zuständige Stelle

    • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
    • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

    Ansprechpartner

    Finanzamt Angermünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 49

    16278 Angermünde

    Öffnungszeiten

    Montag         08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag       08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch       08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag  08:00 bis 12:00 Uhr Freitag         08:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03331 267-0

    Fax: 03331 267-200

    E-Mail: poststelle.fa-angermuende@fa.brandenburg.de

    Bankverbindung

    Finanzamt Angermünde

    Empfänger: Finanzamt Angermünde

    IBAN: DE49 1000 0000 0017 0015 00

    BIC: MARKDEF1100

    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2018

    Technisch geändert am 06.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ oder durch einen Bescheid über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegegrad 4 oder 5) nachgewiesen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Aufwendungen durch die persönliche Pflege
    • Gepflegt wird eine hilflose Person
    • Keine Einnahmen für die Pflegeperson
    • Die Pflege erfolgt in der Wohnung des Pflegenden oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen.
      • Die Wohnung ist im Inland oder im EU- / EWR-Ausland

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Pflege-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
    • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

    Fristen

    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Finanzen Bremen am 28.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    Pflege einer Person, Außergewöhnliche Belastungen, Einkommensteuer, Steuerermäßigung, Elstam, steuerpflichtiges Bruttogehalt, Pflege, pflegebedürftig, Personenpflege, Aufwendungen einer Pflegeperson, außergewöhnliche Belastung, Pflege-Pauschbetrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020