• Eisenhüttenstadt (Landkreis Oder-Spree, Brandenburg)
Steuerfreibeträge Eintragung für Pflegepersonen

Pauschbetrag für Pflegeperson beantragen

Bei Pflegeleistungen können Sie einen Pflege-Pauschbetrag beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie eine ständig hilflose Person in Ihrer oder deren Wohnung im Inland oder EU- / EWR-Ausland persönlich pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, kann Ihnen für die entstehenden Aufwendungen ein Pauschbetrag gewährt werden.
Einnahmen sind z. B. das Pflegegeld, das die hilflose Person von einer Pflegeversicherung erhält und an Sie weitergibt, um Ihre Pflege­dienstleistungen zu vergüten oder die Ihnen dabei entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Wird das Pflegegeld lediglich zur unmittelbaren Sicherung der erforderlichen Grundpflege der hilflosen Person verwendet (Bezahlung einer fremden Pflegeperson, Anschaffung von pflegenotwendigen oder pflegeerleichternden Bedarfsgegenständen), liegen keine Einnahmen vor.
Das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld zählt nicht zu den Einnahmen.
Der Pflege-Pauschbetrag wird regelmäßig nur für die Pflege von Angehörigen gewährt. Wird die Pflege von mehreren Personen vorgenommen, ist der Pflege-Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen zu teilen. Erhält eine Person hierfür Einnahmen, ist diese Person nicht in die Aufteilung einzubeziehen.
Der Pflege-Pauschbetrag kann auch neben dem vom Kind auf die Eltern übertragenen Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden.

zuständige Stelle

  • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
  • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

Ansprechpartner

Finanzamt Frankfurt (Oder)

Adresse

Hausanschrift

Müllroser Chaussee 53

15236 Frankfurt (Oder)

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich am Dienstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0335 60676-1399

Bankverbindung

Finanzamt Frankfurt (Oder)

Empfänger: Finanzamt Frankfurt (Oder)

IBAN: DE92 1000 0000 0017 0015 02

BIC: MARKDEF1100

Stichwörter

Finanzen, Steuer

Version

Technisch erstellt am 22.11.2018

Technisch geändert am 19.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ oder durch einen Bescheid über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegegrad 4 oder 5) nachgewiesen.

Formulare

Voraussetzungen

  • Aufwendungen durch die persönliche Pflege
  • Gepflegt wird eine hilflose Person
  • Keine Einnahmen für die Pflegeperson
  • Die Pflege erfolgt in der Wohnung des Pflegenden oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen.
    • Die Wohnung ist im Inland oder im EU- / EWR-Ausland

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Der Pflege-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

Fristen

  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

Kosten

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senator für Finanzen Bremen am 28.08.2020

Version

Technisch erstellt am 28.06.2021

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Pflege einer Person, Außergewöhnliche Belastungen, Einkommensteuer, Steuerermäßigung, Elstam, steuerpflichtiges Bruttogehalt, Pflege, pflegebedürftig, Personenpflege, Aufwendungen einer Pflegeperson, außergewöhnliche Belastung, Pflege-Pauschbetrag

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020