Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung
Für geplante Maßnahmen oder Veränderungen in der Nähe von Denkmalen benötigen Sie regelmäßig eine Genehmigung von der unteren Denkmalschutzbehörde.
Beschreibung
Verschiedene Maßnahmen, die Sie in der näheren Umgebung von Denkmalen beabsichtigen, müssen zuvor von der unteren Denkmalschutzbehörde geprüft und genehmigt werden.
So lassen sich frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Substanz oder das Erscheinungsbild von Denkmalen oder etwaige Veränderungen im städtebaulichen Zusammenhang abschätzen.
Beispiele:
- Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder
- garten- und landschaftsgestalterischer Anlagen;
- Schachtungs und Fundamentarbeiten;
- Bodenaustausch;
- Wegebau;
- Leitungsverlegungen;
- Austausch und Pflanzen von Bäumen und Sträuchern;
- Beseitigung von Wildwuchs.
Ebenso erlaubnispflichtig sind Eingriffe in den Boden bei Bodendenkmalen.
Hinweis: Sie können erst mit den Maßnahmen beginnen, wenn eine Genehmigung vorliegt. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde.
Hinweise für Potsdam: Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau- und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht (IES:Potsdam)
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr geplantes Vorhaben am Denkmal nach der Brandenburgischen Bauordnung genehmigungsfrei ist, fragen Sie beim Bereich Bauaufsicht nach.
- Bei Arbeiten am Denkmal, die eventuell nach der Brandenburgischen Bauordnung genehmigungsfrei sind, muss der Denkmaleigentümer einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde stellen.
- Für die Farbgebung an und in Denkmalen muss der Denkmaleigentümer ebenfalls eine denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen.
- In Sanierungsgebieten ist neben der denkmalrechtlichen Erlaubnis eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. In besonderen Fällen ist zusätzlich eine naturschutzrechtliche Erlaubnis notwendig.
- Sollten Sie nur Malerarbeiten an Ihrem Denkmal oder Teilen des Denkmals durchführen lassen benötigen Sie ebenfalls eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Farbgebung.
- Falls Sie eine Werbenanlage am Denkmal anbringen möchten, benötigen Sie auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Für Potsdam wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
- Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
- Dokumentationen
- Fotografien
- Gutachten oder Voruntersuchungen
- Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Hinweise für Potsdam: Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau- und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht (IES:Potsdam)
- Antragsformular
- Beschreibung der Maßnahme (Veränderung des Denkmals)
- Dokumentation des Ist-Zustandes und der geplanten Veränderung am Denkmal
- entsprechende Bauzeichnungen
- eventuelle notwendige bauhistorische Gutachten
- Schadenskartierungen
- Holzgutachten
Der Inhalt und der Umfang der Antragsunterlagen sollten vor Abgabe mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Bereich Untere Denkmalschutzbehörde geklärt werden. Bitte nehmen Sie dazu Verbindung zu uns auf.
Formulare
Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:
- die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen
oder
- überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Potsdam: Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau- und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht (IES:Potsdam)
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
- Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags
Fristen
Erlöschen der Genehmigung
- bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
- bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren
(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen holt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde mit ein.
Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde zu beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 16.06.2021