Ortswechsel von Denkmalen Genehmigung

    Ortswechsel von Denkmalen Genehmigung

    Für das Umsetzen von Denkmalen benötigen Sie eine Genehmigung von der unteren Denkmalschutzbehörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie Denkmale von ihrem ursprünglichen Standort entfernen wollen, um sie an einen anderen Ort zu verbringen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.

    Diese prüft vorab, ob die Durchführung einer derartigen Maßnahme möglich ist.

    Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung, wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung automatisch eine Änderungsgenehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit ein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Naturschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Postanschrift Umweltamt

    Hausanschrift

    Carl-von-Ossietzky-Straße 11

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
      Linien:
      • Bus: 910
      • Bus: 861
      • Bus: 865
      • Bus: 862

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141387

    Fax: +49 3334 2142387

    E-Mail: naturschutzbehoerde@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER DENKMALRECHTLICHEN ERLAUBNIS

    Stichwörter

    Baum, Baumfällen, Baumfällgenehmigung, Baumschutz, Naturschutz

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

    • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
    • Dokumentationen
    • Fotografien
    • Gutachten oder Voruntersuchungen
    • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

    Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

    Formulare

    Formulare: Antrag
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie erhalten die Genehmigung, wenn:

    • die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen

    oder

    • überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
    • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
    • Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

    Fristen

    Erlöschen der Genehmigung

    • bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
    • bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren

    (einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 16.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English