Nutzungsänderung von Denkmalen Genehmigung
Planen Sie eine Änderung der bisherigen Nutzung für Ihr Denkmal, um es besser nutzen zu können?
Beschreibung
Bei Denkmalen ist ein öffentliches Interesse an dessen Erhalt in seiner ursprünglichen Form vorhanden. Somit müssen auch Nutzungsänderungen immer im Vorfeld mit der zuständigen Stelle abgestimmt bzw. von dieser genehmigt werden.
Hinweis:
Sofern eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben erforderlich ist, wird die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Stadt Bernau bei Berlin - Tiefbauunterhaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Landkreis Barnim - Natur- und Denkmalschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
Linien:- Bus: 910
- Bus: 865
- Bus: 861
- Bus: 862
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Postanschrift Umweltamt
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER DENKMALRECHTLICHEN ERLAUBNIS
Stichwörter
Denkmalschutz
erforderliche Unterlagen
Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
- Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
- Dokumentationen
- Fotografien
- Gutachten oder Voruntersuchungen
- Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Formulare
Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:
- die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen oder
- überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
- Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags
Fristen
Erlöschen der Genehmigung
- bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
- bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren
(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 16.06.2021