Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung Erteilung

    Waffenherstellung - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder Instand setzen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenherstellungserlaubnis.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige oder selbstständige Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

    Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin beziehungsweise der verantwortliche Geschäftsführer oder die persönlich haftende Gesellschafterin beziehungsweise der Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.

    Wenn das Waffenherstellungsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie hierfür  eine Stellvertretungserlaubnis.  Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.

    Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis

    • der Volljährigkeit,
    • der Zuverlässigkeit,
    • der persönlichen Eignung und
    • der Fachkunde.

    Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

    zuständige Stelle

    Polizeipräsidium

    Polizeipräsidium

    Zuständigkeit

    Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion

    zuständige Polizeidirektion

    Ansprechpartner

    Polizeidirektion Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Nuhnenstraße 40

    15234 Frankfurt (Oder)

    Postfachadresse

    Postfach 14 65

    15234 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0335 561-1230

    Fax: 0335 561-2009

    E-Mail: pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Polizeidirektion Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Juri-Gagarin-Straße 16

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Schriftformerfordernis (perspektivisch: Onlineverfahren)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    100 bis 3.000 EURO

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Stellvertretererlaubnis, Erteilung, Gewerbe, Waffenhandel, Erlaubnis, gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffe, Waffenverkauf, Genehmigung, Waffenbehörde, Waffenherstellung, Waffenproduktion, Schusswaffen, Waffenherstellungserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English