Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Ausschluss von Europawahl

    Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

    Beschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

    zuständige Stelle

    Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    14974 Ludwigsfelde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten, ohne Terminbuchung: Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminbuchung: Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03378 827-140

    Telefon Festnetz: 03378 827-141

    Telefon Festnetz: 03378 827-142

    Telefon Festnetz: 03378 827-143

    Telefon Festnetz: 03378 827-144

    Fax: 03378 827-124

    E-Mail: buergerservice@ludwigsfelde.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.06.2022 (von: Marylin Matschke)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Marylin Matschke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
    • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausschlussgrund, Ausschluss, Wahlausschluss, Ausschlussgründe, Wählerin, Europawahl, Wahl, Wahlen, Wähler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)