Ausschluss von Europawahl
Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Beschreibung
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.
zuständige Stelle
Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde
Ansprechpartner
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Lindenplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: E-Auto Ladestation
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz: Lindenplatz
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr Samstag 09:00 – 12:00 Uhr geschlossen Bitte Beachten Sie: Samstags ist das Bürgeramt 14-tägig immer in den geraden Wochen geöffnet!
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Personalausweisbehörde
Fachbereich 30 - Personal und Verwaltungsservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Lindenplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: E-Auto Ladestation
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz: Lindenplatz
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr geöffnet 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr geöffnet 14:00 – 16:00 Uhr geöffnet Weitere Termine nach Vereinbarung! Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stichwörter
Arbeitsschutz, Ausbildung, Bewerbung, Bundesfreiwilligendienst, Personalamt, Personalbedarf, Praktikum, Schülerpraktikum, Sitzungsdienst, Statistik
erforderliche Unterlagen
Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.
Voraussetzungen
Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:
- die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
- die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020
Stichwörter
Ausschlussgrund, Ausschluss, Wahlausschluss, Ausschlussgründe, Wählerin, Europawahl, Wahl, Wahlen, Wähler