Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Ausschluss von Europawahl

    Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

    Beschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

    zuständige Stelle

    Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Karstädt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 1

    19357 Karstädt

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 55  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Öffentlicher Personenverkehr
      Linien:
      • Regionalbahn: RE2
      • Bus: 946, 948, 953, 952, 974, 951

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 09.00 - 12.00 Uhr * Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr * Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 038797 77299

    Telefon Festnetz: 038797 770

    E-Mail: verwaltung@gemeinde-karstaedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
    • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Wahlen, Wahlausschluss, Europawahl, Ausschluss, Ausschlussgründe, Wahl, Wähler, Ausschlussgrund, Wählerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English