Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Ausschluss von Europawahl

    Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

    Beschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

    zuständige Stelle

    Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    01968 Senftenberg/Zły Komorow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03573 701-121

    Fax: 03573 701-107

    E-Mail: hauptamt@senftenberg.de

    Kontaktperson

    • Leiter/-in Hauptamt
      Hausanschrift

      Markt 1

      01968 Senftenberg/Zły Komorow

      Telefon Festnetz: 03573 701-120

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2022

    Technisch geändert am 13.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020

    erforderliche Unterlagen

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
    • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    Ausschlussgründe, Wählerin, Europawahl, Wahl, Wähler, Ausschluss, Wahlen, Ausschlussgrund, Wahlausschluss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020