Ausschluss von Europawahl
Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Beschreibung
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.
zuständige Stelle
Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde
Ansprechpartner
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: im Innenhof des Rathauses
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: öffentlicher Parkplatz Schulstraße
Gebühren: nein
Rüdersdorf, Rathaus
Straßenbahn: Tram 88
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
barrierefreier Zugang über Hinterhof
Postanschrift
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldeamt@ruedersdorf.de
erforderliche Unterlagen
Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.
Voraussetzungen
Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:
- die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
- die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020
Stichwörter
Ausschlussgrund, Ausschluss, Wahlausschluss, Ausschlussgründe, Wählerin, Europawahl, Wahl, Wahlen, Wähler