eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

    Beschreibung

    Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

    Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

    Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

    Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Nauen - 30.90 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    14641 Nauen

    Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Bürgerbüros ist über eine Rollstuhlrampe möglich.

    Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
    Anzahl: 173


    Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße

    Bus: Linien 680, 669, 661 und 664


    Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße

    Bus: Linien 658 und 666


    Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)

    Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Rathausplatz 1

    14641 Nauen

    Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
    Anzahl: 173


    Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße

    Bus: Linien 680, 669, 661 und 664


    Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße

    Bus: Linien 658 und 666


    Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)

    Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1129

    14631 Nauen

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Bürgerbüro/Stadtinformation (Bitte nicht verwechseln mit dem Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland!) Montag      nach Terminvereinbarung Dienstag      13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     keine Sprechzeiten Donnerstag      9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag      nach Terminvereinbarung Jeden 1. Samstag im Monat     9:00 - 12:00 Uhr Online-Terminbuchung  über  https://www.terminland.eu/nauen/  möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3321 408285

    Fax: +49 3321 408215

    E-Mail: buergerbuero@nauen.de

    Bankverbindung

    Stadt Nauen

    Empfänger: Stadt Nauen

    IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Stadtinformation

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2019 (von: Geisler, Gunnar)

    Technisch geändert am 09.01.2023 (von: Geisler, Gunnar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
    • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

    Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

    Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

    • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

    Fristen

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Kosten

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
    • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2021 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 02.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    elektronischer Identitätsnachweis, Online-Ausweisfunktion, Chipkarte, eID, Online-Ausweis, elektronische Identifizierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)