eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Online-Dienste
Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Onlinestatusabfrage Personalausweis & Reisepass
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
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Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter - bis 01.04.2026 (Beantragung)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
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Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter – Stadtmitte (Beantragung und Abholung)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter - Zentrum Ost (Beantragung)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter
Beschreibung
Das Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam am Standort Stadtmitte hat zum 02.04.2026 eine neue Terminbuchungssoftware eingeführt. Termine hierfür können unter dem folgenden Link gebucht werden. Das Bürgerservicecenter am Standort Zentrum Ost in der Edisonallee 11-19 ist derzeit noch nicht von dieser Umstellung betroffen. Termine können weiterhin unter dem bisherigen Link gebucht werden.
Bürger/-innen, die dringende Anliegen haben, können vom Terminlosangebot des Bürgerservicecenters Gebrauch machen. Die Schalter für die terminlose Vorsprache befinden sich am Hauptstandort des Bürgerservicecenters in der Yorckstr. 22. Die Bürger-/innen werden gebeten, sich dafür am Informationstresen zu melden.
Wichtige Änderungen im Bürgerservicecenter zum 01.12.2025. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an. Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.
Hinweise zu unseren Onlinediensten:
Eine Übersicht aller Leistungen, für die kein persönliches Erscheinen mehr erforderlich ist, finden Sie unter www.potsdam.de/onlinedienste .
Selbstbedienungsterminal für biometrische Daten: Nähere Informationen finden Sie hier.
Der Abholservice des Fahrradkuriers: Nähere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen zu den oben genannten Angeboten sprechen Sie uns an.
Zu unserer Onlineterminverwaltung Standort Stadtmitte gelangen Sie hier.
Zu unserer Onlineterminverwaltung Standort Zentrum Ost gelangen Sie hier.
Zu unserer Onlineterminverwaltung Abholung in der Edisonallee (nur für die PLZ 14473, -78, -80, -82) gelangen Sie hier.
Dem Bürgerservice ist ebenfalls die Auslandsbeglaubigung angegliedert.
Angebote von Serviceleistungen:
- Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
- Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
- Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
- Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
- Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
- sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
- Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen
Adresse
Hausanschrift
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
E-Mail: fundbuero@rathaus.potsdam.de
E-Mail: Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Telefon Festnetz: 0331 2891111
Telefon Festnetz: 0331 2894444(Terminvereinbarung)
Fax: 0331 2893814
Formulare
Informationen zur eID-Karte vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Stichwörter
BürgeramtEinwohnermeldeamtStatusOnlineabfrageEMAgrüne KarteMeldebehördePassbehördeBescheinigung der WählbarkeitBSC
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):
- Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021
Stichwörter
Chipkarte, Online-Ausweis, elektronische Identifizierung, eID, Online-Ausweisfunktion, elektronischer Identitätsnachweis