• Bleyen-Genschmar (Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg)
Immissionsschutzbeauftragter Bestellung

Immissionsschutzbeauftragter Bestellung

Wenn Sie einen Immissionsschutzbeauftragten neu bestellt oder abberufen haben oder sich in seinem Aufgabenbereich Änderungen ergeben haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Beschreibung

Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen haben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der

  • von den Anlagen ausgehenden Emissionen,
  • technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder
  • Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen,

erforderlich ist.

Um welche genehmigungsbedürftigen Anlagen es sich handelt, für die der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen hat, ergibt sich aus Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.

Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

zuständige Stelle

Immissionsschutzbehörden der Länder

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt

Adresse

Postanschrift

Postfach 60 10 61

14410 Potsdam

Hausanschrift

Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam

OT Groß Glienicke

Kontakt

Telefon Festnetz: 033201 442-0

Fax: 033201 442-662

E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 30.10.2018 (von: Nonnemann)

Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Immissionsschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Fristen

Bestellungen, Abberufungen oder Änderungen beim Aufgabenbereich sind unverzüglich anzuzeigen.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 28.10.2020

Version

Technisch erstellt am 23.03.2021 (von: Nonnemann, Kati)

Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

Stichwörter

Immissionsschutzbeauftragter

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)