Packstellen Zulassung

    Eierpackstelle - Zulassung beantragen

    Sie möchten eine Eierpackstelle betreiben? Dann müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine marktrechtliche Zulassung und einen Packstellen-Code beantragen.

    Beschreibung

    Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren, kennzeichnen sowie verpacken oder umpacken. Nur Packstellen dürfen Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortieren.

    Sie können eine Eierpackstelle nur dann betreiben, wenn die zuständige Behörde die Eierpackstelle auf Ihren Antrag hin marktrechtlich zugelassen hat und Sie einen Packstellen-Code erhalten haben.

    Für die Zulassung als Packstelle muss Ihr Betrieb über geeignete Räumlichkeiten und technische Einrichtungen zum Sortieren von Eiern nach Güte- und Gewichtsklassen verfügen.

    Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn Sie Eier

    • ab der Produktionsstätte, 
    • an der Haustür oder 
    • auf einem öffentlichen Markt 

    direkt an Endverbrauchende und nicht nach Güte- und Gewichtsklassen abgeben.

    Sie benötigen eine Zulassung als Packstelle, wenn Sie als direktvermarktender Betrieb 

    • die Eier über einen Handelspartner, also Einzelhandel, Bäckerei, Kiosk oder andere vermarkten oder 
    • die Eier nach Größe und Güteklasse sortiert anbieten wollen oder
    • einen Absatzradius von mehr als 100 Kilometern haben. 

    Sie müssen die Eier innerhalb von 10 Tagen nach dem Legen sortieren, kennzeichnen und gegebenenfalls verpacken.


    Sortierte und gegebenenfalls abgepackte Eier der Güteklasse A dürfen Sie nur mit aufgedrucktem Erzeugercode abgeben.

    Die Verpackungen müssen

    • sauber,
    • stoßfest,
    • trocken und
    • unbeschädigt sein.

    Das Material der Verpackungen muss die Eier vor Fremdgeruch und möglicher Qualitätsverschlechterung schützen.

    Mit der Zulassung der Packstelle stehen Ihnen alle Vermarktungswege offen. Sie müssen folgende Listen führen:

    • Zukaufliste: Anzahl der zugekauften Eier je Erzeugerbetrieb
    • Sortierliste: Anzahl der Eier je Kategorie je Tag
    • Verkaufsliste: Anzahl der verkauften Eier mit Verkaufsort und -datum

    Die Listen müssen Sie 12 Monate aufbewahren. 
     

    zuständige Stelle

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3

    Ansprechpartner

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 6

    14469 Potsdam

    Hausanschrift

    Henning-von-Tresckow-Str. 2-13

    14467 Potsdam

    Hauptsitz Haus S Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz Abteilung 5 - Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 331 866-7070

    Telefon Festnetz: +49 331 866-0

    E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung als Eierpackstelle

    Land Brandenburg:

    keine Unterlagen erforderlich

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Ihre Packstelle muss über technische Anlagen verfügen, die für eine ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind. Diese umfassen gegebenenfalls: 
      • eine automatische oder dauernd besetzte Durchleuchtungsanlage, die die Qualitätsprüfung der einzelnen Eier ermöglicht, oder andere geeignete Anlagen
      • Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe
      • eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen
      • eine oder mehrere geeichte Waagen zum Wiegen der Eier, die auf 1 Gramm genau wiegen
      • Gerät zum Kennzeichnen von Eiern
    • Die Räumlichkeiten der Packstelle und die technischen Einrichtungen müssen in einem guten Zustand sowie sauber und frei von Fremdgerüchen sein.
    • Ausnahme: Packstellen, die ausschließlich für die Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrie arbeiten, müssen nicht über geeignete technische Einrichtungen für die Sortierung von Eiern nach Gewichtsklassen verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 23.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Eiersortieren, Packstellen, Umpacken, abpacken, Eierpackstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English